Arbeiten an Fahrzeughebebühnen

1. Gefährdungen

Fahrzeughebebühnen
  • Herunterreißen des Fahrzeugs bei Arbeiten mit Kraftaufwand, besonders bei abgenutzten Gummiauflagen der Aufnahmeeinrichtung.
  • Abstürzen des Fahrzeugs durch nicht vorhandene oder unwirksame Gelenkarmsicherungen.
Fahrzeughebebühnen
  • Quetschgefahr bei Arbeiten unter dem Fahrzeug durch unbeabsichtigtes Absenken der Hebebühne zum Beispiel durch Undichtigkeiten im Hydrauliksystem.
  • Quetschgefahr für die Füße zwischen Hebebühne und Fußboden beim Absenken der Hebebühne.

2. Schutzmaßnahmen

  • Bedienung von Hebebühnen nur durch beauftragte und unterwiesene Personen.
  • Die Bedienperson muss sich während der Bewegung der Bühne außerhalb des Gefahrbereichs aufhalten und den Gefahrbereich beobachten.Sie hat darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrbereich befinden.
  • Bei Arbeiten im Bereich von Hebebühnen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden.
  • Die Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht überschritten werden.
  • Die zulässige Last ist möglichst gleichmäßig auf die Tragarme zu verteilen.
  • Abgenutzte Gummiauflagen auf den Aufnahmetellern der Tragarme sind zu ersetzen.
  • Die Tragarme der Hebebühnen dürfen nur an denvorgesehenen Aufnahmepunkten angesetzt werden.
  • Durch regelmäßige Kontrollen des Hydraulikölstands können Undichtigkeiten im Hydrauliksystem festgestellt werden. Diese müssen sofort beseitigt werden, um unbeabsichtigte Senkbewegungen der Hebebühne zu vermeiden.
  • Täglich vor Arbeitsbeginn müssen Funktionsproben durchgeführt werden.
  • Die Hebebühnen sind regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) durch eine befähigte Person zu prüfen.
Steuerpult

3. Weitere Informationen