Arbeiten an Fahrzeughebebühnen
1. Gefährdungen

- Herunterreißen des Fahrzeugs bei Arbeiten mit Kraftaufwand, besonders bei abgenutzten Gummiauflagen der Aufnahmeeinrichtung.
- Abstürzen des Fahrzeugs durch nicht vorhandene oder unwirksame Gelenkarmsicherungen.

- Quetschgefahr bei Arbeiten unter dem Fahrzeug durch unbeabsichtigtes Absenken der Hebebühne zum Beispiel durch Undichtigkeiten im Hydrauliksystem.
- Quetschgefahr für die Füße zwischen Hebebühne und Fußboden beim Absenken der Hebebühne.
2. Schutzmaßnahmen
- Bedienung von Hebebühnen nur durch beauftragte und unterwiesene Personen.
- Die Bedienperson muss sich während der Bewegung der Bühne außerhalb des Gefahrbereichs aufhalten und den Gefahrbereich beobachten.Sie hat darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrbereich befinden.
- Bei Arbeiten im Bereich von Hebebühnen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden.
- Die Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht überschritten werden.
- Die zulässige Last ist möglichst gleichmäßig auf die Tragarme zu verteilen.
- Abgenutzte Gummiauflagen auf den Aufnahmetellern der Tragarme sind zu ersetzen.
- Die Tragarme der Hebebühnen dürfen nur an denvorgesehenen Aufnahmepunkten angesetzt werden.
- Durch regelmäßige Kontrollen des Hydraulikölstands können Undichtigkeiten im Hydrauliksystem festgestellt werden. Diese müssen sofort beseitigt werden, um unbeabsichtigte Senkbewegungen der Hebebühne zu vermeiden.
- Täglich vor Arbeitsbeginn müssen Funktionsproben durchgeführt werden.
- Die Hebebühnen sind regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) durch eine befähigte Person zu prüfen.
