Infektionsgefährdung

1. Übertragungswege

Bei der Arbeit mit zu pflegenden Personen besteht bei vielen Tätigkeiten die Gefahr, dass ansteckende Krankheiten übertragen werden.

Eine Übertragung kann abhängig vom jeweiligen Erreger über unterschiedliche Wege bei den ausgeübten Tätigkeiten erfolgen:

  • Tröpfchen- oder Schmierinfektion durch engen Körperkontakt mit Infizierten Personen oder Gegenständen.Die Krankheitserreger werden dabei über die Luft eingeatmet oder durch Berührungen aufgenommen. In den Körper gelangen sie dann über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen. Beispiele: Tuberkulose, Influenza, Hepatitis A, Durchfallerkrankungen (Noro-Viren, Rota-Viren, Salmonellen), MRSA (Multiresistente Bakterienstämme), Krätze (Scabies)
  • Infektionen durch Kontakt mit Blut, Sekreten und anderen Ausscheidungen Beispiele: HIV/Aids, Hepatitis B und C
Anlegen von Atemschutz
Bild: Franz Pfluegl - Fotolia.com

Der mögliche Übertragungsweg ist abhängig vom jeweiligen Erreger. Die Art der Erreger hängt vom jeweiligen Einsatzbereich der Beschäftigten ab. Dies können Viren und Bakterien der Risikogruppen 1-4 sowie Parasiten sein. Die Risikogruppen sind in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) definiert.

2. Schutzmaßnahmen

Da oft nicht bekannt ist, ob eine Infektionsgefahr vorliegt, müssen die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen immer eingehalten werden. Hierzu besteht ein generelles Verbot von Essen, Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz, sowie die genaue Einhaltung des Hygiene- und Desinfektionplans der Einrichtung.

Eine der häufigsten Ursachen für Infektionen im Pflegebereich stellen Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen oder Instrumenten dar. Besonders bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass dies fachgerecht geschieht. Das heißt, es müssen geeignete, zugelassene Abwurfbehälter genutzt werden.

Abwurfbehälter für benutzte Kanülen

Sollte es dennoch vorkommen, dass sich Beschäftigte an evtl. kontaminierten Gegenständen verletzen, muss die Wunde umgehend fachgerecht versorgt werden. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wird von der Einrichtung festgelegt. Das Hinzuziehen eines Arztes oder einer Ärztin kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein - zum Beispiel, wenn die Infektiosität des Indexpatienten bekannt ist. In jedem Fall muss das Unfallereignis dokumentiert werden.

Weitere Schutzmaßnahmen richten sich nach der Art der Tätigkeit, sowie der Art der vorkommenden Erreger. Die BioStoffV bildet dafür den gesetzlichen Rahmen.

3. Arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Infektionen

Wenn von Beschäftigten Arbeiten mit Infektionsgefährdung im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) durchgeführt werden, ist vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen. Dies beinhaltet auch bei allen impfpräventablen Erregern ein Impfangebot zu machen.

Einsatzbereich Kinderstation/Einrichtung mit Behinderten

Fachkräfte in der Kranken- und Altenpflege

Infektionsgefährdung durchArbeitsmedizinische Vorsorge
Hepatitis B VirusPflichtvorsorge
Hepatitis A VirusPflichtvorsorge, wenn
regelmäßiger Kontakt mit Stuhl
Bordetella Pertussis/ Masernvirus/
Mumpsvirus/ Rubivirus/ Varizella-
Zoster-Virus (VZV)
Pflichtvorsorge, wenn
direkter Kontakt mit Kindern

Examinierte Hilfskräfte in der Alten- und Krankenpflege

Infektionsgefährdung durchArbeitsmedizinische Vorsorge
Hepatitis B VirusPflichtvorsorge
Hepatitis A VirusPflichtvorsorge, wenn
regelmäßiger Kontakt mit Stuhl
Bordetella Pertussis/ Masernvirus/
Mumpsvirus/ Rubivirus/ Varizella-
Zoster-Virus (VZV)
Pflichtvorsorge, wenn
direkter Kontakt mit Kindern

Ungelernte Hilfskräfte in der Alten- und Krankenpflege

Infektionsgefährdung durchArbeitsmedizinische Vorsorge
Hepatitis B VirusPflichtvorsorge, wenn

Grundpflege oder regelmäßiger Kontakt mit Körperflüssigkeiten in größerem Umfang

Möglichkeit einer Verletzung an kontaminierten Gegenständen (Spitzen, Kanülen, Skalpelle…)
Hepatitis A VirusPflichtvorsorge, wenn
regelmäßiger Kontakt mit Stuhl
Bordetella Pertussis/ Masernvirus/
Mumpsvirus/ Rubivirus/ Varizella-
Zoster-Virus (VZV)
Pflichtvorsorge, wenn
direkter Kontakt mit Kindern

Reinigungskräfte

Infektionsgefährdung durchArbeitsmedizinische Vorsorge
Hepatitis B VirusPflichtvorsorge, wenn

Grundpflege oder regelmäßiger Kontakt mit Körperflüssigkeiten in größerem Umfang

Möglichkeit einer Verletzung an kontaminierten Gegenständen (Spitzen, Kanülen, Skalpelle…)

4. Weitere Informationen