Arbeiten mit Handschleifmaschinen

1. Allgemeine Grundsätze

Handschleifmaschinen haben unterschiedliche Einsatzgebiete. Neben den stationären Schleifgeräten werden sehr häufig auch Handschleifmaschinen, etwa in Werkstätten oder auf Baustellen, eingesetzt. Kennzeichnend für alle Schleifmaschinen ist, dass sie mit einer hohen Umdrehungszahl den Schleifkörper bewegen. In dieser schnellen Bewegung liegt auch die größte Gefahr. Bei einem Bruch des Schleifkörpers können dessen Teile mit 200 km/h bis 300 km/h Geschwindigkeit auseinander fliegen. Schwere Verletzungen sind hier oft die Folge.

Schleifkörper

Bei Handschleifmaschinen unterscheidet man zwei Schleifkörper:

  1. Trennscheiben
  2. Schruppscheiben

Trennscheiben dürfen auf keinen Fall zum Schruppen und Seitenschleifen zweckentfremdet werden. Die Trennscheibe hält die seitliche Belastung nicht aus und zerspringt.

Trennscheibe
Trennscheibe
Schruppscheibe
Schruppscheibe

2. Gefährdungen

  • Durch Beschädigung oder falsche Benutzung der Scheibe kann diese zerbersten. Dadurch können Teile mit sehr hoher Geschwindigkeit (200 bis 300 km/h) wegfliegen und Verletzungen oder Schäden verursachen.
  • Beim Trennen und Schleifen entsteht Lärm, der zu Gehörschäden führen kann.
  • Beim Trennen und Schleifen kann Funkenflug entstehen, der zu Verletzungen oder Bränden führen kann.

3. Schutzmaßnahmen

Der Bruch von Schleifkörpern lässt sich vermeiden, indem folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Vor der Montage der Scheiben sollte eine Klangprobe durchgeführt werden.
  • Abstimmung der zulässigen Umdrehungszahl der Schleifkörper auf das Schleifgerät. Der Schleifkörper muss für die maximale Umdrehungszahl des Schleifgerätes zugelassen sein.
  • Der Aufgabe angepasste Scheiben verwenden. Trennscheiben zum Trennen, Schruppscheiben zum Schleifen.
  • Bei den Schleifkörpern das Haltbarkeitsdatum beachten.
  • Abgenutzte Schleifkörper rechtzeitig auswechseln.
  • Die Scheibe muss korrekt eingespannt werden. Sie darf nicht mit Druck auf den Antrieb geschoben werden.
  • Die Schutzhaube muss so angebracht sein, dass sie sich zwischen dem Schleifkörper und dem Bediener bzw. der Bedienerin befindet.
  • Beim Trennen und Schleifen entstehen Lärm und Funkenflug, die zu Schäden und Verletzungen führen können. Deshalb müssen stets Gehörschutz, eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe getragen werden.
  • Brennbares Material aus der Umgebung entfernen, damit es nicht durch den Funkenflug entzündet werden kann.
  • Der Gebrauch von Handschleifmaschinen auf Leitern ist aufgrund der Absturzgefahr nicht zulässig.
  • Handschleifmaschinen müssen stets mit beiden Händen an den daran angebrachten Handgriffen geführt werden. Werden sie z. B. zwischen den Beinen gehalten, können schwere Verletzungen die Folge sein.

4. Weitere Informationen