Mischanlagen für Form- und Kernsand

Mischmaschinen müssen so ausgerüstet sein, dass während des Betriebes nicht in den Arbeitsbereich der Mischwerkzeuge gegriffen werden kann.

Sicherheitseinrichtungen an Mischern, z. B. Gitterdeckel für Mischtröge, Schutzhauben vor Auslauföffnungen, elektrische Verriegelungen zwischen Schutzhauben, Deckeln und Antrieb der Mischwerkzeuge, sind erforderlich. Sie dürfen nicht willkürlich entfernt oder unwirksam gemacht werden.

Bei Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten müssen Mischanlagen abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.