Arbeiten an Pressen und Stanzen

1. Allgemeine Grundsätze

Pressen und Stanzen werden zur Formgebung von verschiedenen Werkstoffen wie zum Beispiel Metallen und Kunststoffen eingesetzt.

Die Maschinen weisen Quetsch-, Scher- und Einzugstellen auf. Arbeitsunfälle an Pressen und Stanzen führen meist zu schweren Verletzungen. Besonders betroffen sind Hände und Finger. Hier kommt es in der Regel zu Quetschungen oder Gliedmaßenabtrennungen. An scharfen und spitzen Werkzeugen und Werkstücken besteht die Gefahr, dass sich Beschäftigte schneiden oder stechen.

Je nach Bauart der Stanze oder Presse entsteht Lärm (Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge beachten).

Gefahrstellen an Pressen und Stanzen

Quetsch- und Scherstellen
Quetsch- und Scherstellen

Der Stand der Sicherheitstechnik für Pressen ist hoch. Pressen mit mangelhaften Schutzeinrichtungen sind selten geworden. Die Unfallursachen liegen häufig in einer falschen Einrichtung der Maschine oder der unsachgemäßen Bedienung durch Beschäftigte.

Pressen dürfen nur von bestimmten Personen – den Einrichtern/Einrichterinnen – eingerichtet und freigegeben werden. Diese müssen dafür speziell ausgebildet und beauftragt werden. Der Einrichtbetrieb dient dem Umbau und Test von Werkzeugen. Im Einrichtbetrieb können Pressen und Stanzen ohne vollständige Schutzeinrichtungen betrieben werden. Nach dem Einrichten müssen vor Beginn der Produktion alle Schutzeinrichtungen wieder aktiviert werden. Pressen und Stanzen dürfen niemals zu Produktionszwecken im Einrichtbetrieb eingesetzt werden.

2. Schutzeinrichtungen

Die Schutzeinrichtungen sorgen dafür, dass Beschäftigte Gefahrstellen nicht erreichen können.

  • Trennende Schutzeinrichtungen trennen den Menschen von der Gefahr durch eine Abdeckung, Verkleidung oder Umzäunung.
  • Ortsbindende Schutzeinrichtungen binden die Beschäftigten an einen für sie ungefährlichen Ort, indem sie dort die Maschine zu bedienen haben. Dies sind zum Beispiel
    • Trittmatten, auf denen die Beschäftigten stehen müssen,
    • Zweihandschaltungen oder
    • Zustimmungsschaltungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Beschäftigter. Hier müssen alle Beschäftigten vor dem Betätigen der Maschine deren Start quittieren (Achtung: Kein Schutz für Beschäftigte, die sich unbefugt im Bereich der Presse/Stanze aufhalten).
  • Lichtvorhänge, die den Eingriffbereich der Presse/Stanze absichern.
Umzäunung
Umzäunung
Lichtschranke
Lichtschranke
Zweihandschaltung
Zweihandschaltung

3. Sicherer Umgang mit Pressen und Stanzen

Beschäftigte dürfen nie an einer Maschine arbeiten, ohne dass sie vom Einsatzbetrieb an der Maschine eingewiesen wurden.

Folgendes Verhalten beim Umgang mit Pressen und Stanzen ist für ein sicheres Arbeiten notwendig:

  • Jede Störung muss sofort dem/der Vorgesetzten beim Einsatzbetrieb gemeldet werden. Nie Fehler selbst beheben, diese dürfen nur vom Einrichter oder von der Einrichterin behoben werden.
  • Keine Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten eigenmächtig durchführen.
  • Nur mit vollständiger und funktionstüchtiger Schutzeinrichtung arbeiten.
  • Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Lichtschranken, Zweihandschaltung, Abdeckungen und Abschrankungen, nie abschalten, verändern, entfernen oder umgehen.
  • Abschrankungen und Umzäunungen nicht übersteigen.
  • Im Lärmbereich muss Gehörschutz getragen werden.