
Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Ehrenamtliches Engagement ist wertvoll. Unser gemeinsames Ziel: für alle ehrenamtlich Engagierten ein sicheres und gesundes Tätigkeitsumfeld zu schaffen und für den Ernstfall vorzusorgen.
Sicherheit ist Ehrensache!
Ihr ehrenamtliches Engagement verdient optimalen Schutz. Die VBG bietet Ihnen gesetzlichen und freiwilligen Unfallversicherungsschutz sowie verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung bestens abgesichert sind. Wir haben auf dieser Seite Informationen und Kontakte für Sie zusammengetragen, die Ihnen dabei helfen, Ihr ehrenamtliches Engagement sicher zu gestalten.
Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl. Ohne ehrenamtlich engagierte Menschen würde vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Ob im Gesundheitswesen oder im sozialen Sektor: Das Ehrenamt ist überall vertreten. Das verdient optimalen Schutz! Erfahren Sie auf dieser Seite alles rund um die Ehrenamtsversicherung der VBG.
Versicherung im Ehrenamt
Wer ist bei der VBG bereits versichert? Wer sollte sich versichern? An dieser Stelle finden Sie wichtige Hinweise und Tipps.
Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtsträger
Viele ehrenamtlich Tätige genießen bereits gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Sie müssen sich nicht individuell anmelden. Dazu zählt beispielsweise das ehrenamtliche Engagement in Kirchen oder die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen von zum Beispiel Handwerkskammern.
Unfallversicherung für Ehrenamtliche in öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Wer ist versichert?
Ob Sie in einem Kirchenchor singen, im Kirchenvorstand sind oder bei Gemeindefesten helfen – Ihr Engagement ist versichert. Dies gilt auch für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit sowie Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Versicherungsumfang
Neben der Tätigkeit für die Kirchengemeinde selbst, sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten für kirchliche Einrichtungen vom Versicherungsschutz erfasst.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Telefonseelsorge
- Landeskirchliche Museen
- Deutscher Evangelischer Frauenbund – DEF
- Verband Christlicher Pfadfinder und Pfadfinderinnen – VCP
- Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg – DPSG
- Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands – kfd
- Katholische Arbeitnehmerbewegung – KAB
Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind versichert.
Ehrenamt in privatrechtlichen Organisationen
Auch wenn Sie für eine privatrechtliche Organisation im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig sind, können Sie versichert sein. Zum Beispiel, wenn Ihr Verein bei der Durchführung des Weltkirchentages hilft.
Weltanschauungsgemeinschaften – gleicher Schutz, gleiche Regeln
Die oben genannten Grundsätze gelten ebenso für öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften.
Versicherungsschutz für Fälle sexuellen Missbrauchs
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite mit Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Grundsätzlich ist die VBG die zuständige Unfallversicherungsträgerin für öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Bitte beachten Sie, für Alten- und Pflegeheime sowie für Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig, während die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für kirchliche Friedhöfe zuständig ist.
Unfallversicherung für Ehrenamtliche im Bildungswesen
Wer ist versichert?
Ob Sie in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder beruflichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen ehrenamtlich tätig sind – Ihr Einsatz ist versichert.
Versicherungsumfang
Zu den versicherten ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören beispielsweise die Teilnahme von gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter an Sitzungen des Elternbeirats, die Mithilfe von ehrenamtlich Lehrenden sowie Eltern bei der Organisation von Veranstaltungen der Schule oder der Renovierung von Klassenräumen. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind versichert.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für Bildungseinrichtungen in privater Trägerschaft ist grundsätzlich die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin. Für Kindertageseinrichtungen ist hingegen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Für öffentliche Einrichtungen ist eine Unfallkasse regional zuständig.
Ehrenamt in Verkehrsunternehmen
Wer ist versichert?
Verkehrsunternehmen sind vielseitig und reichen von Museumsbahnvereinen über Bürgerbusvereine bis hin zu Skiliftbetrieben. Ihr ehrenamtlicher Einsatz ist bei uns gesetzlich versichert, sofern diese Unternehmen Personen oder Güter befördern.
Versicherungsumfang
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich versichert, wenn sie im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben des jeweiligen Verkehrsunternehmens stehen. Dazu können beispielsweise Instandhaltungsarbeiten von Wagons und Schienen gehören, die für den aktiven Betrieb der Museumsbahn erforderlich sind, Fahrkartenverkauf oder das Fahren eines Bürgerbusses. Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit sowie die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind abgedeckt.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in Verkehrsunternehmen ist grundsätzlich die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Ehrenamt in öffentlich-rechtlichen Institutionen
Wer ist versichert?
Wenn Sie sich ehrenamtlich in Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts engagieren, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Dazu zählen auch deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften. Sie sind Mitglied in einem Prüfungsausschuss, einer Handwerkskammer oder Innung? Oder wirken in einem Gremium eines Sozialversicherungsträgers wie einer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit? Auch in diesen Fällen sind Sie durch uns abgesichert.
Versicherungsumfang
Nicht nur die Tätigkeit selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und die Wege zu und von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind versichert.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in öffentlich-rechtlichen Institutionen ist die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Freiwillige Unfallversicherung für Ehrenamtsträger
Nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten sind gesetzlich abgesichert. Für diese Fälle bietet das Gesetz die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Möglichkeit richtet sich insbesondere an Personen, die sich in gemeinnützigen Organisationen im Zuständigkeitsbereich der VBG, wie in Sportvereinen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen oder in politischen Parteien, im Rahmen eines Amtes engagieren. Die Versicherung kann entweder durch die Organisation selbst oder deren Verband beantragt werden, aber auch durch die ehrenamtlich Tätigen selbst.
Freiwillig versichern können sich Personen, wenn sie
- als gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen oder Ehrenamtsträger in einer gemeinnützigen Organisation im Zuständigkeitsbereich der VBG (zum Beispiel in einem Natur-, Tierschutz- oder Sportverein),
- in einer Kommission oder einem Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
- für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes
ehrenamtlich tätig sind.
Hinweis: Sollten Sie in mehreren Vereinen im Vorstand ehrenamtlich tätig sein, zum Beispiel im Tierschutz und im Sportverein, dann benötigen Sie für jede Tätigkeit eine eigene freiwillige Versicherung.
Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Sportvereinen
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich alle, die gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen oder Ehrenamtsträger in einem gemeinnützigen Sportverein sind. Sie müssen also ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Diese müssen nicht in der Satzung verankert sein. Es handelt sich beispielsweise um leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Dies können zum Beispiel Schieds-, Kampf- und Linienrichterinnen oder -richter, Projektbeauftragte oder Leitende von Festausschüssen sein.
Versicherungsumfang
Die Versicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen (z. B. auch die Erfüllung von Repräsentationspflichten eines Vereinsvorstandes), einschließlich der Wege von und zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Besonderheiten bei der Unfallmeldung
Im Falle eines Unfalls sollte die Unfallmeldung den Namen des Vereins, der verletzten Person und deren Funktion im Verein enthalten. Zudem sollte die Zugehörigkeit zu einem Landessportbund bestätigt werden und, falls zutreffend, dass der Verein über den Landessportbund von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.
Gemeinnützigkeit und Steuerrecht
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in Sportvereinen ist die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich alle, die gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen oder Ehrenamtsträger in einer gemeinnützigen Organisation sind. Sie müssen also ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands in der gemeinnützigen Organisation herausgehobene Aufgaben wahrnehmen. Diese müssen nicht in der Satzung verankert sein. Es handelt sich beispielsweise um leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Versichert sind zum Beispiel Vorstände, Inhaberinnen sowie Inhaber anderer Wahlämter und Beauftragte unter anderem in folgenden gemeinnützigen Organisationen:
- Kleingartenvereine,
- Karnevalsvereine,
- Natur- und Tierschutzvereine,
- Schulfördervereine,
- nicht öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Versicherungsumfang
Die Versicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen (zum Beispiel auch die Erfüllung von Repräsentationspflichten eines Vereinsvorstandes), einschließlich der Wege von und zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Besonderheiten bei der Unfallmeldung
Im Falle eines Unfalls sollte die Unfallmeldung den Namen des Vereins, der verletzten Person und deren Funktion im Verein enthalten. Sofern zutreffend, sollte der Verein außerdem bestätigen, dass er einem Verband angehört und über diesen von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.
Gemeinnützigkeit und Steuerrecht
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in gemeinnützigen Organisationen ist die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Personen, die in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften ehrenamtlich tätig sind.
Versicherungsumfang
Die Versicherung deckt nicht nur die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit ab, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und die Wege von und zur ehrenamtlichen Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ist die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Freiwillige Versicherung für Ehrenamtliche in Parteien
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Personen, die sich ehrenamtlich in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen engagieren, indem Sie die politischen Positionen Ihrer Partei in Reden oder Diskussionen vertreten. Auch gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger können sich versichern, wenn sie außerhalb ihres offiziellen Mandats für die Partei aktiv sind, etwa im Wahlkampf oder auf dem Parteitag
Versicherungsumfang
Die Versicherung deckt nicht nur die eigentliche ehrenamtliche Tätigkeit ab, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit und die Wege von und zur ehrenamtlichen Tätigkeit oder Ausbildungsveranstaltung.
Zuständigkeiten – Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Für den Versicherungsschutz von ehrenamtlich Tätigen in Parteien ist die VBG Ihre zuständige Unfallversicherungsträgerin.
Beitragshöhe für die freiwillige Versicherung
Weitere Informationen zum Beitrag für Ehrenamtliche finden Sie hier.
(Stand: 2025)
Unsere Leistungen
Im Versicherungsfall stehen wir den Betroffenen mit umfassenden Leistungen zur Seite und unterstützen sie aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Versicherungsleistungen.
Unfallmeldung
Melden Sie uns einen Unfall oder eine Berufskrankheit möglichst schnell. So können wir zeitnah die beste medizinische Versorgung sicherstellen. Sie können uns hier den Unfall melden.
Einfach online anmelden
Eine Anmeldung zur freiwilligen Versicherung erfolgt durch Antrag. Sie können entweder selbst einen Antrag stellen oder einen Antrag durch Ihre Organisation oder Ihren Verband stellen lassen.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Organisation, ob nicht bereits eine freiwillige Versicherung über einen Rahmenvertrag der Dachorganisation oder des Verbands besteht.
Wie funktioniert die Antragstellung?

Beantragen Sie hier eine freiwillige Unfallversicherung für Ihr Ehrenamt, damit Sie im Ernstfall den bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die VBG erhalten.
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie nur für Ihr eigenes Ehrenamt einen Antrag stellen, wählen Sie bei der Online-Beantragung die Option „Einzelantrag“. Möchten Sie hingegen für mehrere Ehrenämter in derselben Organisation einen Antrag stellen, wählen Sie bitte die Option „Gruppenantrag“.
Rahmenverträge mit Organisationen und Verbänden
Schützen Sie Ihre ehrenamtlich Tätigen. Wir ermöglichen es Organisationen und Verbänden, Rahmenverträge für ihre ehrenamtlich Tätigen abzuschließen. Das vereinfacht sowohl die Anmeldung einzelner Ehrenamtsträgerinnen und Ehrenamtsträger als auch die Beitragsleistung, die hier gesammelt über die Organisation oder den Verband erfolgt. Bei Interesse an einem Rahmenvertrag nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ehrenamt sicher und gesund gestalten

Unternehmen sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Maßnahmen des Arbeitsschutzes umfassen alle Beschäftigten, auch ehrenamtlich Tätige. In gemeinnützigen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften sind die Vorstände, gewählten Funktionsträger, aber auch andere Führungskräfte in der Arbeitgeberverantwortung.
Gefährdungs- und Einwirkungscheck
Der beste Weg, sicher und gesund im Ehrenamt aktiv sein zu können, ist, erst gar keine Unfälle und Erkrankungen zuzulassen. Deshalb fordert der Gesetzgeber alle Entscheider zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen für alle Tätigkeiten auf. Das gilt auch für das Ehrenamt. Damit werden frühzeitig Einwirkungen bei den Tätigkeiten auch der Ehrenamtlichen erkannt, die zu Unfällen und Krankheiten führen können. So ist es schon vor Beginn der Tätigkeiten möglich, die richtigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu ergreifen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen können:
Hilfsmittel für Präventionsmaßnahmen
Die VBG unterstützt Ihre Organisation mit Informationen sowie digitalen und analogen Hilfsmitteln bei der sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Ihre Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie die für Sie passenden Tools:
Präventionshilfen für Ihre Branche finden Sie hier:
Weiterführende Informationen
Kontakt
Schreiben Sie uns über unser Kontaktcenter mit dem Betreff „Ehrenamt“.
Gemeinsam stark fürs Ehrenamt
Die VBG kooperiert mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), um ehrenamtliches Engagement sicher und nachhaltig zu unterstützen.


