Ihre Mitgliedschaft bei der VBG

Von der Pflichtversicherung über die Freiwillige Unternehmerversicherung bis hin zur Versicherung für Ehrenamtliche.

Die Versicherungen bei der VBG

  • Pflichtversicherung

    Von der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht bis zur wirtschaftlichen Absicherung - erfahren Sie, wie die VBG Ihrem Unternehmen und Ihren Beschäftigten doppelt Sicherheit bietet. Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie Ihre Unternehmensnummer (UNR.S). Hier erfahren Sie mehr

  • Freiwillige Unternehmerversicherung

    Entscheiden Sie sich für Ihre Sicherheit mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG. Denn Ihre Beschäftigten sind durch die Pflichtversicherung geschützt – Sie aber nicht. Jetzt mehr erfahren rund um Ihre individuelle Versicherungssumme für flexiblen und umfassenden Schutz. Hier erfahren Sie mehr

  • Versicherung für Ehrenamtliche

    Für viele ehrenamtlich Tätige (z. B. Ministranten einer Kirche oder Mitglieder in Prüfungsausschüssen von Handwerkskammern und Innungen) besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

    Die VBG bietet für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, eine freiwillige Versicherung an. Denn es gilt, auch im Ehrenamt die bestmögliche Absicherung zu haben, ob
     

    • In einer gemeinnützigen Organisation aus unserem Zuständigkeits-bereich (z. B. ein Natur- oder Tierschutzverein oder Sportverein).
    • In einer Kommission oder einem Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft.
    • für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes. 

     Hier erfahren Sie mehr

  • Jetzt anmelden!

    Ihre Anmeldung bei der VBG – digital und schnell erledigt. So kommen Sie Ihrer Pflicht nach oder sorgen für sich selbst für einen optimalen Schutz.
    Hier anmelden

Informationen für neue Mitglieder

Sie haben sich vor kurzem bei der VBG angemeldet. Dann herzlich willkommen! Wir haben Ihnen die ersten Informationen für einen gelungenen Start übersichtlich aufbereitet.

FAQ - Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft

  • Was kostet die Freiwillige Versicherung?

    Die Beiträge richten sich nach der von Ihnen gewählten Versicherungssumme sowie nach der Gefahrklasse Ihres Unternehmens und dem Beitragsfuß.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Wie melde ich mich an?

    Ihr Unternehmen, Ihre freiberufliche Tätigkeit oder auch Ihren Verein können Sie ganz bequem online anmelden. Selbstverständlich gilt dies auch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (einfach Rechtsform "WEG" auswählen).

    Weitere Informationen zur Freiwilligen Versicherung sowie den Online-Service "Freiwillige Versicherung abschließen" finden Sie hier.

  • Welche Vorteile hat die gesetzliche Unfallversicherung?

    Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung reicht von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zu Rentenleistungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen. Sie bietet umfassenden Schutz gegen Unfallrisiken, den andere Versicherungssysteme nicht leisten. Der freiwillig versicherte ehrenamtlich Tätige erhält dieselben Leistungen wie versicherte Arbeitnehmer. Mit dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung finanziert die VBG alle im Jahresverlauf zu erbringenden Präventions-, Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen.

     
  • Kommt nur die VBG als Versicherungsträger in Frage?

    Es sind verschiedene Unfallversicherungsträger für die diversen gemeinnützigen Vereine zuständig. Die VBG prüft gerne, welcher Träger für Sie zuständig ist.

     
  • Was kostet die freiwillige Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte bei der VBG?

    Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen, im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der politischen Parteien beträgt für 2021 4,70 Euro je Versicherungsverhältnis.

     
  • Reicht eine freiwillige Versicherung, wenn ich in einem Verein zwei gewählte Ehrenämter bekleide, also z. B. Kassenwart und Vorstandsmitglied?

    Wenn Sie mehrere Funktionen in einem Verein oder einer Organisation innehaben, benötigen Sie nur eine freiwillige Versicherung bei der VBG. Üben Sie dagegen mehrere Funktionen in unterschiedlichen Organisationen aus, so benötigen Sie für jede Organisation eine separate freiwillige Versicherung bei der VBG.

     
  • Ich bin in zwei Vereinen ehrenamtlich tätig. Reicht es aus, wenn ich eine Unfallversicherung abschließe?

    Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist vorrangig nicht personenbezogen geregelt, sondern bezieht sich auf einzelne ausgeübte Tätigkeiten. Eine Person kann also in verschiedenen Funktionen nach unterschiedlichen Kriterien versichert sein. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in der evangelischen Kirche führt beispielsweise zur Pflichtversicherung, wohingegen ein gewählter Ehrenamtsträger in einem gemeinnützigen Verein sich freiwillig versichern kann. Für jede der ehrenamtlichen Tätigkeiten ist also eine gesonderte Versicherung erforderlich.

     
  • Für welche Unternehmen ist die VBG zuständig?

    Die VBG ist für Banken, Versicherungen, Verwaltungen, Dienstleister, freie Berufe, besondere Unternehmen, für Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie für Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen zuständig. Zu den Mitgliedsunternehmen der VBG gehören z. B. Sportvereine, kulturelle Einrichtungen wie Theater, aber auch Unternehmen der Zeitarbeit, Sicherheitsunternehmen, des IT-Bereichs, der Porzellan- oder Glasherstellung sowie Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen.

     
  • Reicht die Anmeldung bei anderen Behörden aus?

    Als Unternehmerin/Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eröffnung selbst bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine Anzeige nach den §§ 14, 55c der Gewerbeordnung binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens gegenüber der zuständigen Stelle erstattet wurde.

     
  • Bin ich als Unternehmer/-in oder unternehmerähnliche Person pflichtversichert?

    Unternehmer und unternehmerähnliche Personen sind nicht pflichtversichert.

    Unternehmer und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankeiten versichern. Dies gilt auch für die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, sofern diese nicht aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Kommanditisten sowie Vorstandsmitglieder von großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit freiwillig versichern.

  • Ich habe als Unternehmer bereits eine private Unfallversicherung. Muss ich mich zunächst an diese halten?

    Die freiwillige Unfallversicherung bei der VBG tritt bei einem Arbeitsunfall unabhängig vom Bestehen anderer Ansprüche ein. Anders als Privatversicherungen, tritt die freiwillige Unfallversicherung bei der VBG nicht nachrangig ein.

     
  • Können auch die Stellvertreter der gewählten Vorstände, die in unserem Verein nur berufen werden, versichert werden?

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift haben auch berufene bzw. beauftragte Stellvertreter die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.

     
  • Ich bin Vorstandsmitglied in einem Kleingartenverein. Kann ich bei der VBG eine freiwillige Unfallversicherung abschließen?

    Ja. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII können gewählte Ehrenamtsträger, wie zum Beispiel Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Organisation eine freiwillige Versicherung abschließen. Zu den gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Gesetzes zählen auch Kleingartenvereine, deren Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit im Sinne von § 2 des Bundeskleingartengesetzes von der zuständigen Landesbehörde anerkannt wurde.

     

Ihr Kontakt zur VBG

Das Kontakcenter der VBG

Über das Kontaktcenter stellen wir Ihnen eine sichere Verbindung für Ihre Nachrichten an die VBG zur Verfügung.

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