Informationen für neue Mitglieder

Wichtige Informationen für Sie auf einen Blick. 

Herzlich willkommen bei der VBG!

Schön, dass Sie nun Mitglied bei der VBG sind – herzlich willkommen! Mit Ihnen setzen wir auf eine starke Partnerschaft zwischen Ihrem Unternehmen und der VBG. Unser Part: Wir bieten Ihnen und Ihren Beschäftigten einen hervorragenden Versicherungsschutz und viel Unterstützung rund um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Ihr Part: Nutzen Sie unser Angebot für ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

Informieren Sie Ihre Beschäftigten

Bitte informieren Sie Ihr Team über ihre gesetzliche Unfallversicherung und die Notfall-Rufnummern. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Ihre Beschäftigten wissen, wie sie im Notfall handeln sollen und dass die VBG für sie da ist.

Die ersten Schritte für eine erhöhte Arbeitssicherheit und mehr Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheit – sich um ihre Beschäftigten zu sorgen, ist für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer eine gesetzliche Verpflichtung. Das ist aber auch die Basis unserer Partnerschaft. Denn bei allen Maßnahmen auf dem Weg dorthin unterstützen wir Sie:

  • Führen Sie eine Arbeitsplatzbeurteilung durch und dokumentieren Sie diese.
  • Unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden bei Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten Zugang zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes haben.
  • Organisieren Sie effektive Erste-Hilfe-Maßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Stellen Sie die benötigte persönliche Schutzausrüstung bereit.
  • So melden Sie einen Unfall 

    Bitte melden Sie Arbeits- und Wegeunfälle innerhalb von drei Tagen über die Online-Unfallanzeige. So kann die VBG schnell für optimale medizinische Versorgung sorgen.

    Zum Online-Service

  • So melden Sie Entgelte

    Für die korrekte Beitragsermittlung benötigt die VBG jährlich das Bruttoarbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten. Diese Meldung erledigen Sie elektronisch über das Meldeverfahren Lohnnachweis Digital. Weitere Informationen finden Sie unter „Entgeltmeldung".

  • So halten Sie uns auf dem Laufenden

    Rund um Ihr Unternehmen oder Ihre Selbstständigkeit kann sich immer mal etwas ändern. Halten Sie uns daher bitte auf dem Laufenden und informieren Sie die VBG innerhalb von vier Wochen über Änderungen:

    • Ihrer Anschrift,
    • Art und Gegenstand Ihres Unternehmens,
    • Wechsel im Unternehmen (Eigentümer/Inhaber),
    • Änderung der Rechtsform.

    Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktportal unter vbg.de/kontakt

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