Braunbären

Wildtierhaltung: 
Sicheres Arbeiten mit Elefant, Tiger, Bär & Co.

Zoos haben mit der VBG eine zuverlässige Partnerin an ihrer Seite

In Tierparks herrschen ganz besondere Arbeitsbedingungen für Beschäftige. Wer mit wilden Tieren arbeitet, dem wird schnell klar: eine Garantie dafür, wie ein Tier reagiert, gibt es nahezu nie. Aber es gibt eine Reihe an Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und den bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dafür hat die VBG Ihnen umfangreiche Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie praktische Hilfen und Tipps für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von zoologischen Anlagen. 

Wichtige Informationen auf einen Blick

  • Sicherheitsstufen von Gehegen

    Die Festlegung der Sicherheitsstufen ist gemäß DGUV Regel 114-001, Kapitel 3.6 von entscheidender Bedeutung bei der Planung und Gestaltung von Gehegen für die Haltung gefährlicher und besonders gefährlicher Tiere. Beispielsweise müssen Gehege- und Schleusentüren gegenseitig verriegelt und doppelt gegen den Ausbruch der Tiere gesichert sein. Zudem ist eine Vorkehrung gegen unbefugtes Betätigen notwendig.

    Sicherheitsstufe III mit besonderen Auflagen

    Besonders strenge Sicherheitsanforderungen gelten für Gehege der Sicherheitsstufe III. Diese sind immer mit einer Schleuse ausgestattet, die ein Entkommen der Tiere aus dem Gehegekomplex verhindern soll. Der Bereich der Schleuse als Zugangsweg ist vor dem Betreten durch die äußere Schleusentür (Gittertür) vollständig einsehbar. Dies ermöglicht dem Tierpflegepersonal einen sicheren Zugang. Grundsätzlich gilt für Anlagen der Sicherheitsstufe III: Alle Gehege- und Schleusentüren müssen nach innen öffnen.

    Sicherung gegen unerlaubtes Öffnen durch Tiere und Unbefugte

    Türen von Tiergehegen, Schleusentüren und Schieber müssen durch zwei unabhängige Vorrichtungen gesichert werden können. Planen Sie diese so, dass sie gegen unbefugtes Öffnen stets gesichert sind – beispielsweise durch ein Vorhängeschloss oder die Anbringung in einem für Unbefugte unzugänglichen Bereich. Schieberregler dürfen nicht von Personen außerhalb des Geheges bedient werden können, um unbeabsichtigte Betätigungen auszuschließen. Das Öffnen von speziellen Zugängen wie Lkw-Toren sollte nur mit Werkzeug oder speziellen Schlüsseln möglich sein, die sicher aufbewahrt werden müssen.

    Sicherheitsmaßnahmen in Terrarien und Aquarien

    Terrarien, in denen besonders gefährliche Tiere wie Giftschlangen, große Echsen oder Krokodile gehalten werden, erfordern eine Möglichkeit zur Trennung von Beschäftigten und Tieren. Eine bewährte Lösung dafür sind angedockte Schlupfkästen. Unabhängig davon sollte der Betrieb und die Wartung der technischen Einrichtungen (UV-Lampen, Filter, Heizungsregler usw.) von außerhalb möglich sein. Achten Sie zudem darauf, Bedienöffnungen und Türen des Terrariums so zu gestalten, dass keine Tiere entkommen können.

    Auch in Aquarien, in denen sich besonders gefährliche Tiere befinden, muss die Möglichkeit zur Trennung von Mensch und Tier gegeben sein. Oftmals werden dafür zusätzliche Becken am Hauptbecken angebracht.

  • Sichere Anlagen für die Wildtierhaltung

    Mit diesem Leitfaden erhalten Zoos in erster Linie konkrete und praktische Hilfen, wie sie die Schutzziele aus den „Regeln für Sicherheit und Gesundheit – Wildtierhaltung“, GUV-R 116 bzw. BGR 116, in der Praxis umsetzen können. 

DGUV-Regeln zur Tierhaltung

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