Beleuchtetes Notausgang-Schild

Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

Nutzen

Optische Sicherheitsleitsysteme ermöglichen es Beschäftigten und ortsfremden Personen im Gebäude, dieses im Notfall schnell zu verlassen.

Bereich: Verkehrsflächen in Gebäuden

Zu untersuchen sind mögliche Gefährdungen welche durch Brände und andere Notfälle entstehen und welche optischen Sicherheitsleitsysteme erforderlich und geeignet sind, damit die Personen im Notfall das Gebäude sicher verlassen können.

Zu untersuchen ist wie sichergestellt werden kann, dass beim Orientieren in und Verlassen von Gebäuden im Notfall für Beschäftigte und ortsfremde Personen keine Gefährdungen entstehen. Entsprechende Maßnahmen, die eine klare Orientierung ermöglichen, werden daraus abgeleitet. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme

Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht bei Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte und dient dadurch der Verhütung von Unfällen. Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Sie bestehen aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen. Optische Sicherheitsleitsysteme können zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung als Orientierungshilfe eingesetzt werden.

Wechselwirkungen von Sicherheitsleitsystemen und Sicherheitsbeleuchtung sind berücksichtigt.

Optische Sicherheitssysteme im Einzelnen

  • Sicherheitsbeleuchtung

    Bereiche von Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Solche Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das können beispielsweise sein:

    • Laboratorien, in denen es notwendig ist, dass Beschäftigte einen laufenden Versuch beenden oder unterbrechen müssen, um eine akute Gefährdung wie zum Beispiel Explosionen etc. von Beschäftigten und Dritten zu verhindern.
    • Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen,
    • elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen,
    • der unmittelbare Bereich langnachlaufender Arbeitsmittel mit nicht zu schützenden bewegten Teilen, zum Beispiel Plandrehmaschinen,
    • Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen, zum Beispiel Schaltwarten etc.
    • Bereiche in der Nähe heißer Bäder oder Gießgruben, die aus produktionstechnischen Gründen nicht durch Geländer oder Absperrungen gesichert werden können,
    • Bereiche um Arbeitsgruben, die aus arbeitsablaufbedingten Gründen nicht abgedeckt sein können oder
    • Arbeitsplätze auf Baustellen.

    Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung ist auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 15 lx mit einer Gleichmäßigkeit < 10:1 betragen.

    Die erforderliche Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung ist innerhalb von 0,5 s nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erreichen.

  • Optische Sicherheitsleitsysteme

    Optische Sicherheitsleitsysteme sind auf den Boden aufgebrachte, in den Boden eingelassene oder bodennahe, durchgehende Leitsysteme (zum Beispiel an Wänden), die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben.

    Optische Sicherheitsleitsysteme sind so errichtet, dass Fluchtwege und Notausgänge sowie Gefahrstellen erkannt werden können.

    Alle Vorderkanten der Trittstufen von Treppen müssen über die gesamte Treppenbreite mit langnachleuchtenden Materialien mit einer Breite von 20 mm bis 50 mm markiert werden.

    Türflügel sind nicht gekennzeichnet, damit trotz geöffneter Tür die Fluchtwegkennzeichnung erkennbar bleibt.

    Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausstiege sind mit langnachleuchtenden Materialien zu umranden. Die Umrandung muss mindestens eine Breite von 20 mm haben.

    Gekennzeichnet sind die Fluchtrichtung und alle Richtungsänderungen im Verlauf des Fluchtweges.

    Leitmarkierungen müssen mindestens einen Durchmesser oder eine Breite und Höhe von 50 mm haben. Sie werden als durchgehend angesehen, wenn mindestens drei Markierungen pro Meter in regelmäßigen Abständen angebracht sind.

    Die elektrisch betriebenen Sicherheitsleitsysteme müssen mindestens für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie oder in einen gesicherten Bereich erforderlich ist, funktionsfähig sein. In der Regel ist ein Zeitraum von 30 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ausreichend.

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