Seit August 2015 werden unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen belohnt
Die Branche Sicherungsdienstleistungen gehört zu den Präventionsschwerpunkten der VBG und kann somit am Prämienverfahren der VBG teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie als Branchenmitglied bestimmte Maßnahmen, die über Ihre rechtlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz hinausgehen, honorieren lassen können.
Mit diesem Verfahren will die VBG erreichen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden und beteiligt sich daher an den Investitionskosten zu folgenden Maßnahmen:
Besondere Persönliche Schutzausrüstung
Stressreduktion
Risikominimierung
Eine genaue Beschreibung aller Maßnahmen entnehmen Sie dem Prämienkatalog.
Pro Kalenderjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich jedoch aus einzelnen Maßnahmen zusammensetzen. Die neue jährliche Höchstprämie richtet sich ab sofort nach der Höhe des gemeldeten Entgeltes des prämienberechtigten Unternehmens:
Der neue Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit dem Entgeltnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.
Die Änderungen für das Prämienverfahren der VBG sind in § 38a der Satzung der VBG festgelegt.