Fahrtraining PKW

Fahrtrainings

Mit Sicherheit ans Ziel: Durch unsere Unterstützung stärken Sie das Verkehrsverhalten Ihrer Mitarbeitenden.

Unser Zuschuss für Ihre Verkehrssicherheit

Heutzutage verbringen Arbeitnehmende berufsbedingt oft viel Zeit auf der Straße, sei es auf dem Weg zur Arbeit, bei Dienstfahrten oder auch beim Transport von Gütern. Um das sichere Verhalten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenverkehr zu fördern und damit die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, bezuschussen wir verschiedene Fahrtrainings. 

Gutschein für Fahrtrainings

 Für die Teilnahme an den Fahrtrainings erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Gutschein. Die Höhe richtet sich nach der Art des Fahrzeugs:

  • Pkw, Motorrad, Kleintransporter/Kleinbus: 75,00 Euro
  • Kraftomnibus: 100,00 Euro.

Die Gutscheine werden ausschließlich auf dem Postweg an unsere Mitgliedsunternehmen versandt und sind 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

 

Voraussetzungen für Ihr Fahrtraining

  • Es handelt sich um ein Sicherheitstraining nach den Vorgaben des DVR (Qualitätsgesichertes Programm). Informationen hierzu erhalten Sie von der Einrichtung, die das Training veranstaltet.
  • Teilnehmende sind Versicherte der VBG (Mitarbeitende in Mitgliedsunternehmen sowie Freiwillig Versicherte der VBG).
  • In den letzten vier Jahren vor dem Tag der Beantragung des Gutscheines darf für dieselbe Trainingsart kein Fahrtraining absolviert worden sein, dessen Kosten die VBG mit einem Gutschein bezuschusst hat.

Ihr Weg zum bezuschussten Fahrtraining

Wählen Sie aus den unten aufgeführten Fahrtrainings einfach das für Sie passende aus. Über das entsprechende Kontaktformular haben Sie als Unternehmen dann die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gutschein zu beantragen.

Wichtig: Der Antrag ist vor dem Trainingstermin zu stellen

Um eine rechtzeitige Zustellung der Gutscheine zu gewährleisten, bitten wir Sie, den Gutschein spätestens vier Wochen vor dem Schulungstermin anzufordern. Bei kurzfristigen Anfragen können wir die rechtzeitige Zustellung Ihres Gutscheins leider nicht garantieren.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Gutscheine, die auf die einzelnen Teilnehmenden ausgestellt sind.

Anschließend melden Sie als Mitgliedsunternehmen Ihre Mitarbeitenden bei der Veranstaltungseinrichtung an und regeln alle vertraglichen und terminlichen Angelegenheiten. Die Gutscheine verbleiben nach dem Fahrtraining bei der Einrichtung, die auch die Rücksendung und Abrechnung dieser übernimmt.

Auf einen Blick: Alle bezuschussten Fahrtrainings 

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über alle von uns bezuschussten Fahrtrainings. Dabei handelt es sich um Fahrtrainings, die nach den Vorgaben des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.) durchgeführt werden.

Pkw-Fahrtraining

Fahrtraining PKW

Das eintägige Pkw-Fahrtraining bietet praktische Übungen und moderierte Diskussionen, um das Verhalten der Teilnehmenden im Realverkehr zu verbessern. Erfahrene Trainerinnen und Trainer geben wertvolle Tipps zu Sitzposition, Ausweich- und Bremsmanövern sowie Fahrtechniken in Kurven.

Für die Teilnahme erhalten Sie von uns einen Gutschein im Wert von 75,00 Euro (inkl. MwSt.).

Motorrad-Fahrtraining

Fahrtraining Motorrad

Beim Fahrtraining für Motorräder können Teilnehmende Verhaltensweisen für verschiedene Verkehrssituationen erproben. Dabei lernen sie, Risiken richtig einzuschätzen, um Gefahren zu erkennen und zu vermeiden sowie angemessen auf mögliche Gefahrensituationen zu reagieren und Fehler im Umgang mit dem Fahrzeug zu verhindern.

Für die Teilnahme erhalten Sie von uns einen Gutschein im Wert von 75,00 Euro (inkl. MwSt.).

Kleintransporter/Kleinbus-Fahrtraining

Fahrtraining Kleinbus

Im Rahmen des Fahrtrainings lernen die Teilnehmenden das spezifische Fahrverhalten von Nutzfahrzeugen kennen. Sie werden sensibilisiert für den Einfluss von Ladung und Achslastverteilung auf die Fahrsicherheit mit dem Ziel, Risiken im Straßenverkehr richtig einschätzen zu können.

Für die Teilnahme erhalten Sie von uns einen Gutschein im Wert von 75,00 Euro (inkl. MwSt.).

Bus/Kraftomnibus-Fahrtraining

Fahrtraining  Bus

Im Fahrtraining für Reise- und Linienbusse lernen die Teilnehmenden, Risiken im Straßenverkehr richtig einzuschätzen und Gefahren zu vermeiden. Ziel ist es, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre Touren konzentriert und fehlerfrei absolvieren, um so die Sicherheit der Fahrgäste bestmöglich zu gewährleisten.

Für die Teilnahme erhalten Sie von uns einen Gutschein im Wert von 100,00 Euro (inkl. MwSt.).

Fahrrad-Fahrtraining 

Fahrradsicherheit Fahrtrainings

Für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir ein Fahrtraining für Radfahrer direkt bei ihnen vor Ort an. In dem 4-stündigen Training gibt es praktische Brems- und Lenkübungen sowie spontanes Ausweichen, um das richtige Verhalten in Gefahrensituationen zu trainieren. Das Training erfordert das Mitbringen eines eigenen Fahrrads oder Dienstfahrrads (mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) sowie eines Fahrradhelms. Voraussetzung für die Durchführung ist die Teilnahme von mindestens 10 Personen, ein geeigneter Schulungsraum und eine Übungsfläche von ca. 15 x 35 Metern. Die Kosten des Trainings werden von uns übernommen. 

E-Mail schreiben: verkehrssicherheit@vbg.de

Häufig gestellte Fragen zu Fahrtrainings

Im folgenden FAQ haben unsere Präventionsexpertinnen und -experten die wichtigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten leicht verständlich und übersichtlich für Sie zusammengetragen.

  • Was ist ein qualitätsgesichertes Training (nach den DVR-Richtlinien bzw. nach dem Qualitätssiegel „Verkehrssicherheit“ des DVR)?

    Im Mittelpunkt des qualitätsgesicherten Trainings steht die Verkehrssicherheit. Das Training orientiert sich an den Qualitätsanforderungen des DVR. Die Inhalte und die angewandte Methodik werden dabei ebenso wie das Aus- und Fortbildungssystem der Trainer von einer unabhängigen Prüfungskommission bewertet.

  • Besteht Versicherungsschutz für die Teilnehmenden des Fahrsicherheitstrainings?

    Während der Teilnahme und auf dem Weg von und zum Trainingsort besteht grundsätzlich Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bzw. nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (für freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer), wenn das Fahrsicherheitstraining im wesentlichen Interesse des Arbeitgebenden und nicht nur im persönlichen Interesse der Mitarbeitenden liegt. Ein wesentliches Interesse des Arbeitgebenden ist z. B. anzunehmen, wenn er die Teilnahme anordnet, die Anmeldung betrieblich organisiert, die Kosten übernimmt, die Mitarbeitenden während der Teilnahme von der Arbeit freistellt oder für einen entsprechenden Freizeitausgleich sorgt. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Mitarbeitenden im Kraftfahrtbereich als Fahrende tätig sind, einen Dienstwagen fahren oder auf dem Weg zur Arbeit einen privaten Pkw oder ein Motorrad benutzen.

  • Muss das Fahrsicherheitstraining innerhalb der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden?

    Für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining besteht kein Anspruch auf Freistellung, Entgeltfortzahlung oder Erstattung von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Sofern der Arbeitgebende nicht bereit ist, das Fahrsicherheitstraining als betriebliche bzw. dienstliche Veranstaltung durchzuführen, bleibt den Versicherten nur die Möglichkeit, das Training in ihrer Freizeit zu absolvieren und die anfallenden Nebenkosten selbst zu tragen.

  • Sind die Preise für Fahrsicherheitstrainings einheitlich festgelegt?

    Nein, die durchführenden Einrichtungen können die Preise für die von ihnen angebotenen Trainings selbst festlegen. Daher sind Preisunterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen möglich. Manche Anbieter erheben auch zusätzliche Gebühren für die Einlösung der Gutscheine. Dies ist jedoch nicht in unserem Sinn und wir empfehlen Ihnen, die Preisgestaltung genau zu prüfen und ggf. verschiedene Vergleichsangebote einholen.

  • Wer hat Anspruch auf einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining durch uns?

    Einen Gutschein zum Kostenzuschuss erhalten sowohl Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) sowie freiwillig versicherte Personen in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, die regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Diesen Versicherten darf die Beantragung des Zuschusses als Präventionsleistung im Unternehmen nicht verwehrt werden.

  • Für welche Fahrzeugarten werden Gutscheine zur Bezuschussung von Fahrtrainingskosten ausgestellt?

    Gutscheine zur Kostenbezuschussung können für Fahrtrainings mit dem Auto, Motorrad, Kleintransporter/Kleinbus sowie Kraftomnibus ausgegeben werden.

  • Können auch Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften oder sonstige Unternehmen (z. B. Bildungseinrichtungen oder Vereine) versichert sind, einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining erhalten?

    Grundsätzlich nein. Eine Bezuschussung ist nur möglich für Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) bzw. freiwillig versicherte Personen in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, die regelmäßig wie Unternehmerinnen und Unternehmer selbständig tätig sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII). Ist jedoch die Fahrtätigkeit regelmäßig wesentlicher Bestandteil der versicherten ehrenamtlichen oder arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit (z. B. zur Beförderung von Material oder Personen), ist ausnahmsweise die Teilnahme an einem durch uns gefördertes Fahrtraining in der genutzten Fahrzeugkategorie (z. B. Kleintransporter) möglich.

  • Können auch Personen, die wegen ihrer Tätigkeit in einem bei der VBG versicherten Unternehmen aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen versicherungsfrei sind, einen Gutschein zur Bezuschussung der Teilnahmekosten an einem Fahrtraining erhalten?

    Nein, Personen, die aufgrund eines Beamtenverhältnisses oder eines diesem versicherungsrechtlich gleichstehenden Rechtsverhältnisses in einem unserer Mitgliedsunternehmen tätig sind, können leider keinen Gutschein zur Bezuschussung erhalten. Da diese Personen nicht gesetzlich unfallversichert sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und in dieser Eigenschaft keinen Versicherungsfall erleiden können, können wir für sie keine Präventionsleistungen erbringen. Wir empfehlen den Unternehmen jedoch, diesen Personen die Teilnahme an Fahrtrainings aus personalwirtschaftlichen Mitteln zu ermöglichen.

  • Können die Gutscheine auch für Eco-Safety-Trainings verwendet werden, die nach den Richtlinien des DVR durchgeführt werden?

    Ja, die Gutscheine können für alle Trainingsformen nach DVR-Richtlinien in den von uns geförderten Fahrzeugkategorien eingelöst werden.

  • Wie lange ist ein Gutschein gültig?

    Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig. Wir empfehlen, vor der Beantragung des Gutscheins den Veranstaltungstermin mit der veranstaltenden Einrichtung zu klären.

  • Was passiert mit dem Gutschein, wenn die Teilnahme am geplanten Fahrsicherheitstraining nicht möglich ist?

    Sofern der Gutschein noch gültig ist, können Sie einen Ersatztermin für das Fahrsicherheitstraining vereinbaren. Ist der Gutschein zum Ersatztermin abgelaufen, senden Sie uns den Gutschein zur Entwertung zurück und fordern Sie einen neuen an.

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kann den geplanten Termin nicht wahrnehmen. Kann jemand anderes am Fahrsicherheitstraining teilnehmen?

    Nein, die Gutscheine sind personenbezogen und nicht übertragbar.

  • Was mache ich, wenn ich einen fehlerhaften Gutschein erhalten habe?

    Bitte setzen Sie sich mit uns (Präventionsfeld Verkehrssicherheit) in Verbindung.

  • Ist das Fahrzeug während des Fahrtrainings versichert?

    Im Rahmen des geförderten Fahrtrainings gilt der jeweilige fahrzeugbezogene Versicherungsschutz. Weitere Vertragsbedingungen/Regelungen sind bei der durchführenden Einrichtung zu erfragen.

  • Wie kann ich ein Fahrrad-Fahrtraining buchen?

    Wenn Sie unser Präventionsmobil Verkehrssicherheit für die Durchführung des Fahrrad-Fahrtrainings nutzen möchten, können Sie direkt auf der entsprechenden Seite nach einem freien Termin suchen und diesen buchen. Für alle anderen Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an uns (Präventionsfeld Verkehrssicherheit).