Fahrradsicherheit Fahrtrainings

Sicher auf zwei Rädern

Verkehrssicherheit im Fokus – Tipps und Videos zum sicheren Radfahren

Sicher unterwegs mit dem Fahrrad, E-Bike und Pedelec

Die Zahl der Beschäftigten, die mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zur Arbeit fahren, nimmt stetig zu. Auf diese Verkehrsteilnehmenden ist besondere Rücksicht zu nehmen, da sie im Straßenverkehr am wenigsten geschützt sind. Doch auch, wer mit dem Zweirad unterwegs ist, muss in seinem Verhalten besonders achtsam sein. Gleichzeitig ist natürlich eine verkehrssichere Ausstattung des Fahrrads notwendig. In unserem Certo-Portal erfahren Sie, was laut Straßenverkehrsrecht als Mindestausstattung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist.

Um Ihre Mitarbeitenden entsprechend für das Thema Zweiradsicherheit zu sensibilisieren, unterstützen wir Sie mit verschiedenen Angeboten. Mit Fahrtrainings vor Ort oder dem Einsatz von Informationsmedien zu diesem Thema können Sie als Unternehmen aktiv auf Gefahrenquellen und das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufmerksam machen.

Speziell zu Fahrrädern mit elektrischem Zusatzantrieb (Pedelec) finden Sie weitere Informationen im Kompendium Verkehrssicherheit.  

Im Rahmen unseres Podcasts „Hör dich sicher“ bieten wir Ihnen auch zwei Folgen rund um das Fahrrad an.

Mit dem Rad sicher mobil

Beim Fahrradfahren geht es immer um das Zusammenspiel von unterschiedlichen Einflüssen. Wichtig für ein unfallfreies Fahrradfahren sind das Wissen, das Können und das Wollen der handelnden Personen!

Das Wissen vermitteln Ihnen die Tipps in dieser Broschüre – lassen Sie sich überraschen, ob nicht vielleicht die ein oder andere Neuigkeit für Sie dabei ist. Das Können müssen Sie üben, zum Beispiel auch bei einem unserer Fahrtrainings.

 

Unsere Praxisvideos zur Fahrradsicherheit

Die folgenden Videos geben Ihnen einen anschaulichen Einblick in einige Themen der Fahrradsicherheit. Sie können diese zum Beispiel bei Unterweisungen oder Verkehrssicherheitstagen in Ihrem Unternehmen einsetzen.

Holländischer Griff

Fahrradsicherheitstraining: Bilder aus den Filmen
Hinweis zum Datenschutz

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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung

 

Selbst im stehenden Zustand kann ein Pkw zu einer ernsten Gefahr für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende werden. Immer dann, wenn eine Fahrzeugtür unachtsam geöffnet wird - das heißt, ohne vorher zu schauen, ob Verkehrsteilnehmende von hinten herannahen - können diese oft nicht mehr rechtzeitig bremsen. Die Folge können Stürze mit schweren Verletzungen sein. Dies betrifft nicht nur die Fahrerseite, auch auf der Beifahrerseite kann eine unachtsam geöffnete Tür gefährlich werden, wenn dort zum Beispiel ein Radweg verläuft.

In § 14 der Straßenverkehrsordnung ist daher festgelegt: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“

Für den automatischen Blick in den Seitenspiegel und über die Schulter empfiehlt es sich, die Fahrzeugtür „über Kreuz“ zu öffnen. Dazu wird die Tür auf der Fahrerseite mit der rechten Hand geöffnet. So dreht sich der Oberkörper automatisch zur linken Seite. Auf der Beifahrerseite erfolgt dies natürlich umgekehrt. Diese Technik wird auch als „holländischer Griff“ bezeichnet.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Aktionsseite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR):

Sicheres Fahrrad

Fahrradsicherheitstraining: Bilder aus den Filmen
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Nur ein geringer Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland ist auf technische Mängel zurückzuführen. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass Kraftfahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden müssen.

Für Fahrräder besteht eine solche Pflicht nicht. Doch auch hier gilt, dass sie mit den in den §§ 63 ff. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschriebenen, voll funktionsfähigen Einrichtungen wie zum Beispiel Bremsen und Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Da es jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle gibt, sollten Halterinnen und Halter sowie Nutzerinnen und Nutzer das Fahrrad regelmäßig selbst auf seine Verkehrssicherheit überprüfen.

Werden Fahrräder als Arbeitsmittel eingesetzt, kommt hinzu, dass nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung in der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Prüffristen im Sinne des § 14 der Verordnung zu ermitteln und festzulegen sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Kompendium Verkehrssicherheit - Themenseite zur  "Elektromobilität"
DGUV Information 202-097 „Prüf dein Rad - Checkliste für "Das sichere Fahrrad" 

Richtige Kleidung

Fahrradsicherheitstraining: Bilder aus den Filmen
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Die Sichtbarkeit ist für alle Verkehrsteilnehmenden ein wichtiges Merkmal. Gerade ungeschützte Radfahrerinnen und Radfahrer werden bei schlechten Sichtverhältnissen aufgrund ihrer schmalen Silhouette oft schlecht gesehen.

Die am Fahrrad vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungen und reflektierenden Flächen nehmen allerdings nur einen kleinen Teil des Fahrzeuges ein. Deshalb sollte zusätzlich zu den vorgeschriebenen Leuchten und Reflektoren am Fahrrad helle, möglichst retroreflektierende Kleidung getragen werden. Denn je größer die sichtbare Fläche ist, desto besser wird sie wahrgenommen. Das gilt übrigens nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
DGUV Information 202-097 „Prüf dein Rad - Checkliste für "Das sichere Fahrrad"
DGUV Information 212-016 Warnkleidung
DVR-Flyer "Sichtbar unterwegs - Tipps für eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr"

Sicherer Weg

Fahrradsicherheitstraining: Bilder aus den Filmen
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Eine der häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle im Straßenverkehr ist neben nicht angepasster Geschwindigkeit auch die falsche Straßenbenutzung.

Die Benutzung der Fahrbahnen durch Fahrzeuge ist in § 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Auch Radfahrerinnen und Radfahrer können sich nicht aussuchen, wo sie fahren, sondern müssen die für sie vorgesehenen Verkehrswege verwenden. Das sind entweder Radwege oder die Fahrbahn. Wege für den Fußgängerverkehr dürfen grundsätzlich nur benutzt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist.

Gut beladen

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Dass Ladung im Straßenverkehr gesichert werden muss, ist im Güterverkehr eine Selbstverständlichkeit. Schließlich heißt es in § 22 der Straßenverkehrsordnung: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

Diese Forderung gilt jedoch nicht nur für Lkw, sondern für alle Fahrzeugarten. Schlecht gesicherte Ladung kann sowohl den Fahrenden selbst als auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden.

Aus diesem Grund muss auch die Ladung auf dem Fahrrad richtig gesichert und transportiert werden. Für diesen Transport von Lasten sind grundsätzlich die dafür vorgesehenen Transportvorrichtungen (zum Beispiel Gepäckträger) zu verwenden. Gegebenenfalls können auch andere Vorrichtungen wie Gepäcktaschen am Fahrrad angebracht werden. Dabei muss die Ladung ausreichend gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert werden. Zudem sollte sie möglichst gleichmäßig verteilt sein, um die Fahreigenschaften des Fahrrades nicht negativ zu beeinflussen. Für den regelmäßigen Transport größerer Lasten kann auch ein spezielles Lastenfahrrad sinnvoll sein.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
VBG-Themenseite "Elektromobilität"
DGUV Information 208-055 „Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad“

Sicher mit Helm

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Dinge, die uns wichtig sind, schützen wir. Doch warum gehen wir dann manchmal so nachlässig mit unserem Kopf um? Aus verschiedenen Unfallauswertungen ist bekannt, dass viele Fahrradunfälle zu Verletzungen des Kopfes führen können. Ein Helm kann dabei helfen, die Folgen solcher Verletzungen zu mildern.

Obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht für das Fahrradfahren im Straßenverkehr gibt und auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger keine generelle Helmpflicht beim Radfahren vorsehen, empfehlen wir das Tragen eines Fahrradhelms. Nur so gewährleisten Sie den Schutz eines Ihrer lebenswichtigsten Körperteile.

Weitere Informationenzu diesem Thema finden Sie hier:
DGUV Information 202-097 „Prüf dein Rad - Checkliste für "Das sichere Fahrrad"
Aushang der DGUV "So sitzt der Helm richtig"