Versicherung für Selbstständige und Unternehmer

Sie sind bei der VBG nicht pflichtversichert. Die Lösung: Die Freiwillige Unternehmerversicherung der VBG.

Freiwillig versichert, optimal geschützt

Als Unternehmerin und Unternehmer müssen Sie eine gesunde Balance finden zwischen Risiko und Sicherheit. Zwischen wagen und abwägen. Bei Ihrer Gesundheit allerdings sollten Sie nichts riskieren und besser auf Nummer Sicher gehen – mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG. Denn damit sind Sie optimal geschützt.

Umfassender Schutz für Selbstständige und Unternehmer

Wenn Sie selbstständig tätig sind oder ein Unternehmen führen, sind Ihre Beschäftigten zwar automatisch durch die Pflichtversicherung abgesichert – Sie jedoch nicht. Deshalb bieten wir die Freiwillige Unternehmerversicherung an. Mit diesem Modell sind auch Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestens abgesichert.

  • Jetzt anmelden: Ihre Wahl, Ihr Schutz

    Es ist ein Privileg und zugleich eine Verantwortung, in Ihrer Führungsposition Entscheidungen treffen zu können. Für Ihre Gesundheit allerdings sollte es nur eine Entscheidung geben – und zwar jene für eine Freiwillige Unternehmerversicherung bei der VBG.
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Die Vorteile der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG

Wie gesagt: Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei der VBG nicht automatisch abgesichert. Die Freiwillige Unternehmerversicherung schließt diese Lücke und bietet Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
 

Was bietet die Freiwillige Unternehmerversicherung?

  • Umfassender Schutz: Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, auch auf Dienstreisen im Ausland.
  • Flexible Versicherungssumme: Die Berechnungsgrundlage für Geldleistungen kann von Ihnen frei gewählt werden.
  • Erweiterte Leistungen: Unsere Rehabilitationsleistungen gehen über die Leistungen anderer Sozialversicherungsträger hinaus.

 

Warum ist diese Versicherung besonders wichtig?

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können gravierende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben. Die Freiwillige Unternehmerversicherung hilft Ihnen, schnell wieder auf die Beine zu kommen und minimiert die finanziellen Risiken.

Wer kann sich freiwillig versichern?

Zielgruppen der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Die VBG bietet ein leistungsstarkes Versicherungspaket an, das speziell für folgende Personengruppen konzipiert ist:

  • Selbstständige / Unternehmende: Personen, die ihr eigenes Unternehmen führen.
  • Unternehmerähnliche Personen in Leitungsfunktionen: Personen, die zwar nicht die Eigentümer des Unternehmens sind, aber maßgeblichen und unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschaft haben.
  • Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner/-innen: Vorausgesetzt, sie sind nicht bereits durch einen Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer/-innen pflichtversichert.

Wer in Leitungsfunktionen bereits kraft Gesetzes versichert ist und wer sich freiwillig versichern kann, sehen Sie hier:

 

Leistungen der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Umfangreiches Leistungsportfolio

Mit der Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestens abgesichert.
 

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Medizinische Rehabilitation: Professionelle medizinische Betreuung und Therapie.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Beruf.
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe: Hilfe bei der sozialen Integration.
  • Geldleistungen: Diese basieren auf Ihrer gewählten Versicherungssumme.
     

Flexibilität bei der Wahl der Versicherungssumme

Die Höhe der Geldleistungen können Sie durch die Wahl Ihrer Versicherungssumme beeinflussen. Diese Summe ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Einkommen und kann frei gewählt werden. Für das Jahr 2024 muss die Versicherungssumme mindestens 25.452,00 Euro und darf maximal 120.000,00 Euro betragen.

Beispiele für Geldleistungen

Um Ihnen eine Vorstellung von den möglichen Geldleistungen zu geben, finden Sie hier Beispiele basierend auf verschiedenen Versicherungssummen. (Alle Beträge sind in Euro angegeben.)

Bei Tod durch Versicherungsfall wird ein Sterbegeld von 1/7 der jeweils geltenden Bezugsgröße gewährt. Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, aus der andere Werte abgeleitet werden, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind. Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres

1 Verletztengeld wird grundsätzlich ab dem 22. Tag der auf Grund von Unfallfolgen festgestellten Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Es sei denn, der Versicherte hat bei einer Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld. Wird auf Grund eines Versicherungsfalls die stationäre Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen erforderlich, wird Verletzungsgeld für die Dauer dieses Aufenthalts gezahlt (§ 20 Abs. 7 der Satzung der VBG).

2 Die kleine Witwen- und Witwerrente (30 %) wird maximal für 24 Kalendermonate nach Tod des Versicherten gezahlt. Bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 und wenn mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren wurde, ist der Anspruch nicht auf 24 Kalendermonate beschränkt.

3 Solange der Berechtigte ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht, das 45. Lebensjahr vollendet hat (ab 2012 stufenweise Anhebung auf das 47. Lebensjahr nach § 218a Abs. 2 SGB VII) oder eine Erwerbsminderung vorliegt, wird die große Witwen- und Witwerrente (40 %) gezahlt.

4 Eigenes Einkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet

Versicherungsbedingungen und Onlineservices der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Antrag und Versicherungsbeginn

Die Versicherung tritt an dem Tag in Kraft, den Sie wählen, jedoch frühestens einen Tag nach Eingang Ihres Antrags bei der VBG. Ein rückwirkender Versicherungsbeginn ist ausgeschlossen.

Auswahl und Anpassung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist die Basis für die Berechnung Ihrer Beiträge und Leistungen. Aktuell (Stand 2024) liegt die Mindestversicherungssumme bei 25.452,00 Euro und die Höchstversicherungssumme bei 120.000,00 Euro. Änderungen sind jederzeit möglich und werden ab dem Ende des Monats wirksam, in dem der Antrag bei der VBG eingeht.

Beendigung der Versicherung

Die Freiwillige Unternehmerversicherung endet unter folgenden Bedingungen:

  • Bei Eingang der Kündigung zum Monatsende.
  • Bei Unternehmenseinstellung oder Tod der versicherten Person am Tag des Ereignisses.
  • Bei Nichtzahlung der Beiträge zwei Monate nach Fälligkeit.

Onlineservice für Änderungen

Unser Onlineservice ermöglicht es Ihnen, Ihre Versicherungsdaten einfach zu aktualisieren. Sie können die Versicherungssumme anpassen, Unternehmensart-Änderungen mitteilen oder die Versicherung beenden.

Beitragsberechnung für die Freiwillige Unternehmerversicherung

Grundlagen der Beitragsberechnung

Der Beitrag für die Freiwillige Unternehmerversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrer gewählten Versicherungssumme, den aktuellen Beitragssätzen und der Gefahrklasse, zu der Ihr Unternehmen nach dem Gefahrtarif der VBG veranlagt ist.
 

Vorschussverfahren seit 2022

Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die VBG Beiträge im Vorschussverfahren. Die endgültige Abrechnung der Vorschüsse erfolgt mit dem Beitragsbescheid im April des Folgejahres.
 

Anteilige Beiträge und Mindestbeitrag

Wenn die Versicherung nicht das gesamte Kalenderjahr besteht, wird der Beitrag anteilig berechnet. Der Mindestbeitrag ist jedoch in jedem Fall zu entrichten.

Beispiele zur Höhe des Beitrags 

Beispiele zur Höhe des Beitrags freiwillig Versicherter pro Jahr auf Basis der Beitragssätze 2022 und des ab 01.01.2022 geltenden Gefahrtarifs:

 

Steuerliche Aspekte der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge

Die Finanzbehörde Hamburg hat bestätigt, dass die Beiträge zur Freiwilligen Unternehmerversicherung der VBG steuerlich abzugsfähig sind. Diese Regelung ist mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.
 

Abzugsfähigkeit nach Unternehmensform

Überblick über die Entscheidung(en) der Finanzbehörde zur steuerlichen Abzugsfähigkeit:

  • Einzelunternehmer  und Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, oHG): Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Vorstände einer AG und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Die Beiträge gelten als abzugsfähige Werbungskosten.
  • Ehegatten ohne Arbeitsvertrag: Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
     

Steuerliche Behandlung der Leistungen

Die Leistungen aus der Freiwilligen Unternehmerversicherung gehören zu den Betriebseinnahmen, sind jedoch steuerfrei gemäß § 3 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

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