AMS - Arbeitsschutz mit System, VBG-Fachwissen, Begutachtung, Laptop, Büroarbeit, Checkliste

Das AMS-Begutachtungsverfahren der VBG

Sie haben ein wirksames Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrem Unternehmen aufgebaut? Dann lassen Sie es durch die VBG gemäß dem Begutachtungsverfahren mit dem AMS-Zertifikat bescheinigen.

Ihre Vorteile durch die Begutachtung und Bescheinigung Ihres wirksamen AMS:

  • Senkung der Kosten durch geringere Ausfallzeiten
  • Imagegewinn bei Kunden, Verbrauchern und in der Öffentlichkeit
  • Optimierung der Arbeitsabläufe durch Einbindung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Prozesse und dadurch optimierte Wertschöpfung
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch bessere Einbindung in die Unternehmensprozesse
  • Verbesserung der Rechtssicherheit im Arbeitsschutz durch klare Zuständigkeiten und Abläufe (Transparenz im Arbeitsschutz)
  • Nachweis einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation bei Ausschreibungen. Die AMS-Bescheinigung ist als Nachweis anerkannt.
  • Zusätzliche Begutachtung und Bescheinigung nach DIN ISO 45001 im Rahmen der AMS-Begutachtung ist möglich.

Grundlegendes zum AMS-Begutachtungsverfahren

  • Wer kann das Zertifikat bekommen?

    Das Angebot gilt ausschließlich für VBG-Mitgliedsunternehmen und richtet sich an alle Branchen der VBG. Voraussetzung ist allerdings eine Betriebsgröße mit überprüfbaren Managementstrukturen. In der Regel sind dies Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten.

    Das Begutachtungsverfahren ist von Seiten der VBG kostenfrei. Kosten können dem Unternehmen jedoch durch die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen entstehen.

    Um am AMS-Begutachtungsverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine schriftliche Vereinbarung mit der VBG abschließen. In dieser wird auch der Begutachtungsumfang festgelegt. Die Prüfung und Begutachtung durch die VBG ist freiwillig. Auch ohne Prüfung und Bescheinigung kann jedes Unternehmen „AMS – Arbeitsschutz mit System“ nutzen und umsetzen.

  • Wie läuft das AMS Begutachtungsverfahren bei der VBG ab?
    1. Anfrage/Antrag Ihres Unternehmens
    2. Klärung der Voraussetzungen für Beratung und Begutachtung durch die zuständige Aufsichtsperson oder eine AMS-Beraterin bzw. einen AMS-Berater
    3. Erstellung und Unterzeichnung einer AMS-Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und der VBG
    4. Bestandsaufnahme und Beratungsphase
    5. Begutachtung (Dokumentation und vor Ort im Unternehmen) ‏
    6. Bericht über Begutachtung
    7. Bescheinigung
  • Wie wird geprüft und was wird geprüft?

    Das Begutachtungsverfahren orientiert sich am DGUV Grundsatz „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme“ (DGUV Grundsatz 311-002).

    Eine AMS-Begutachtung kann frühestens drei Monate nach Inkraftsetzung des AMS in Ihrem Unternehmen erfolgen. Dies ist in der Regel frühestens sechs, eher ca. zwölf Monate nach Abschluss der AMS-Vereinbarung der Fall. Dies ist auch abhängig davon, inwieweit Ihr Unternehmen den Arbeitsschutz bereits in die Prozesse integriert hat.

    Entscheidend ist, dass mit der Begutachtung die wirksame Umsetzung und gelebte Praxis geprüft wird. Absichtserklärungen reichen nicht aus.

    Nach Abschluss der AMS-Vereinbarung bieten Ihnen die AMS-Beraterinnen und AMS-Berater der VBG zunächst Beratungstermine an. Bei diesen Terminen wird gemeinsam mit Ihnen und den Verantwortlichen der Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen besprochen. Wir überprüfen, in welchem Umfang die Anforderungen des AMS-Leitfadens erfüllt sind und zeigen gegebenenfalls Verbesserungspotenziale auf.

    Bei der AMS-Begutachtung findet, neben einer Dokumentenprüfung auch eine Begutachtung vor Ort statt. Dabei werden unter anderem Interviews mit Führungskräften, Mitarbeitenden und weiteren Beteiligten im Arbeitsschutz (beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt oder Betriebsärztin) durchgeführt. In der Branche Zeitarbeit oder bei Sicherheitsdienstleistern kann ein Teil der Begutachtung auch in den jeweiligen Einsatzbetrieben oder -objekten stattfinden. Die Begutachtung erfolgt durch speziell geschulte VBG-AMS-Begutachterinnen und -Begutachter. Die VBG-Aufsichtsperson, die das Unternehmen betreut, kann bei der Begutachtung anwesend sein. Die Trennung von Betreuung, Beratung und Begutachtung wird dabei sichergestellt.

  • Was ist die AMS-Bescheinigung?

    Die AMS-Bescheinigung beruht auf dem nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) und bestätigt Ihnen, dass Ihr Unternehmen die grundlegenden rechtlichen Anforderungen für die systematische, organisatorische Einbindung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die betriebliche Struktur erfüllt. Kurz gesagt: Mit der AMS-Bescheinigung bestätigt die VBG Ihrem Unternehmen ein wirksames Arbeitsschutzmanagementsystem.

    Sofern im Begutachtungsumfang auch die Prüfung nach DIN ISO 45001 oder eines betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems festgelegt wurde, kann dies auf der Bescheinigung vermerkt werden.

    Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Vor Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt werden, die dann jeweils zu einer Verlängerung von drei Jahren führt.

    Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Unternehmen fusioniert beziehungsweise erlischt oder während des Gültigkeitszeitraumes gegen die Prüfgrundlagen verstößt.

Die AMS-Bescheinigung der VBG

AMS-Urkunde Musterbescheinigung, AMS Arbeitsschutz mit System, Begutachtung
AMS-Musterbescheinigung der VBG

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