vier Personen sitzen sich am PC-Arbeitsplatz gegenüber

DGUV Branchenregel 115-401 für Bürobetriebe

Wie Sie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken im Büro strukturiert minimieren können.

Präventionsmaßnahmen im Büro erfolgreich umsetzen

In Deutschland sind rund 20 Millionen Menschen an Büroarbeitsplätzen beschäftigt, was nahezu die Hälfte aller Erwerbstätigen ausmacht. Diese Arbeitsplätze sind nicht nur in klassischen Verwaltungsbereichen wie Banken und Versicherungen zu finden, sondern quer durch alle Wirtschaftszweige. Im Bereich der Büroarbeit stehen weniger Unfälle oder Berufskrankheiten im Fokus, sondern vielmehr arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken. Insbesondere physische Erkrankungen wie Muskel- und Skelettbeschwerden sind häufige Gründe für Ausfallzeiten in diesem Bereich.

Erfahren Sie hier, wie die DGUV Regel 115-401 Unternehmen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Büroarbeitsumgebungen unterstützt.

Branchenregel mit Hinweisen  für Büroarbeitsplätze

  • DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetriebe

    Die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe" richtet sich an alle Betriebe, die Büroarbeitsplätze betreiben. Diese Regel bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, um die Anforderungen sowohl staatlicher Vorschriften als auch der Unfallversicherungsträger zu erfüllen. Sie enthält spezifische Präventionsmaßnahmen für die gängigen Arbeitssituationen und Tätigkeiten in Büroumgebungen. Dabei werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" präzisiert und praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung gegeben. Die Regel berücksichtigt dabei den aktuellen Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin.

  • Englische Version: DGUV Rule 115-401 Office businesses sector

    This DGUV Rule provides specific assistance with occupational safety and health measures related to tasks in companies involving offices and VDU work. It covers the most important prevention measures by which the statutory safety objectives can be met in your company and for your workforce.

    This DGUV Rule addresses you in the first instance in your capacity as an employer, since you bear responsibility for the safety and health of your employees. Owing to its high practical relevance however, the DGUV Rule is also very useful to all other parties involved in your company in occupational safety and health, such as your staff/works council, OSH professionals, company physicians and safety delegates.

  • DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 

    Diese als Leitfaden konzipierte Informationsschrift konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Die Gestaltungskriterien können auch auf weitere Arbeitsplätze angewendet werden.

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