Moderne Hochhausfassade Arbeitsgebäude Fensterfront

Fenster

Nutzen

Fenster beeinflussen wesentlich das Wohlempfinden des Menschen und fördern ausreichende Sehverhältnisse für die Arbeit.

Bereich: Arbeitsplätze in Gebäuden

Es soll untersucht werden, welche möglichen Gefährdungen an beziehungsweise durch Fenster auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die Fenster sicher benutzt und gepflegt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die die Gefährdungen vermeiden helfen.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hinweise zur Gestaltung

  • Fenster und Sicherheit

    Es wird analysiert, welche Fenster und Sichtverbindungen erforderlich sind, um die Arbeitsaufgaben im Gebäude sicher und ergonomisch realisieren zu können und um vor Lärm und anderen Einwirkungen geschützt zu sein.

    Die Flächen von Fenstern, die als Sichtverbindung vorgesehenen sind, sind ausreichend groß. Das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche beziehungsweise Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche beträgt mindestens 1:10 (entspricht circa 1:8 Rohbaumaße) - siehe ASR A 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“.

    Um im Sitzen aus dem Fenster schauen zu können, sollte die Unterkante der durchsichtigen Flächen für Fenster beziehungsweise in Türen zwischen 0,85 m und 1,25 m über dem Raumfußboden liegen. Dies gilt nicht, wenn statt der Fenster überwiegend aus Glas oder einem durchsichtigen Werkstoff bestehende Wände und Türen als Sichtverbindung dienen.

    Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen lassen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren. Sie sind so angeordnet, dass sie in geöffnetem Zustand keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Dies wird zum Beispiel erreicht durch

    • gegen Herabfallen gesicherte Kipp- und Schwingflügel,
    • Öffnungsbegrenzungen bei Schwingflügeln,
    • Sperrsicherung an Dreh-Kipp-Beschlägen,
    • Vorrichtungen an Schiebefenstern, durch die der Schließvorgang so abgebremst wird, dass Personen nicht eingeklemmt werden können.

    Bei Fenstern ist grundsätzlich eine Ab- und Durchsturzsicherung von 1,00 m Höhe vorhanden. Darauf kann verzichtet werden, wenn die Brüstungen mindestens 0,80 m hoch und gleichzeitig 0,20 m tief sind und wenn sie einen gleichwertigen Schutz gegen Absturz bieten.

    Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, ist unabhängig von der Brüstungshöhe eine Ab- und Durchsturzsicherung von 1,10 m Höhe vorhanden.

  • Absturzsicherungsmaßnahmen bei niedrigen Brüstungshöhen

    Bei Dachoberlichtern sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz getroffen - zum Beispiel Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen.

    Auf Unterspannungen, Überdeckungen oder Absperrungen kann verzichtet werden, wenn der Aufsatzkranz des nicht durchtrittsicheren Bauteils, z. B. der Lichtkuppel, mindestens 0,50 m über die Dachfläche hinausragt. (ASR A 2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)

    Fenster und Oberlichter sind so ausgewählt oder ausgerüstet sowie eingebaut, dass sie ohne Gefährdung der Reinigungskräfte und anderer Personen gereinigt werden können - zum Beispiel begehbare Fensterbretter in Verbindung mit Absturzsicherungen, Anschlagpunkte für Absturzsicherungen des Gebäudereinigers. Bei Glasfassaden und Glasdächern sind zum Beispiel Fassadenbefahranlagen oder Reinigungsbrücken vorgesehen - siehe auch "Fassaden".

    Für die Reinigung von Fenstern, Dachoberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden sind sichere Standflächen mit ausreichendem Bewegungsfreiraum vorhanden. Diese sind dauerhaft oder zeitweilig eingerichtet. Sichere Standflächen sind beispielsweise:

    • Reinigungsbalkone,
    • Befahranlagen oder
    • Standroste mit Anschlageinrichtungen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

    Fenster, die als Notausgänge vorgesehen sind, müssen mindestens im Lichten eine Breite von 0,90 m und eine Höhe von 1,20 m haben. Bei diesen Fenstern sind die Fensterbänke begehbar und es sind gegebenenfalls Steighilfen vorhanden. Hinweis: Spezifische Bestimmungen in den Bauordnungen der Länder sind zu beachten - www.baurecht.de/gesetze.htm

    Bedienelemente von Fenstern (Griffe, Hebel und Schlösser) sind sicher gestaltet. Das bedeutet zum Beispiel

    • Griffe und Hebel sind gerundet
    • Griffe und Hebel sind in jeder Stellung eines Flügels mindestens 25 mm zu feststehenden Teilen des Fensters oder der Fensterleibung angeordnet,
    • Hebel für Panikbeschläge sind seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet,
    • Hebel für Kippfenster sind zurückversetzt in der Fensternische angeordnet
    • und/oder Griffe und Hebel können von einem sicheren Standort aus betätigt werden.

    Kraftbetätigte Fenster sind sicherheitstechnisch einwandfrei ausgeführt - zum Beispiel Sicherung von Quetsch- und Scherstellen an Hauptschließkanten, zwischen Flügeln und festen Teilen der Umgebung und an Flügeln; Sicherung der Flügel gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen.

Absturzsicherungsmaßnahmen bei niedrigen Brüstungshöhen

Absturzgitter an den Fenstern eines Büroraums

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