So werden Sie Ersthelfer.

Die VBG unterstützt Sie auf Ihrem Weg, eine wichtige Rolle bei der Ersten Hilfe in Ihrem Unternehmen einzunehmen.

Ihre Rolle als Ersthelfer im Unternehmen

Jedes Jahr investieren die Berufsgenossenschaften in die Qualifikation von mehr als 1,5 Millionen Ersthelferinnen und Ersthelfer. Warum? Weil sie damit einen wertvollen Beitrag zur Notfallvorsorge in den Unternehmen leisten. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg.

Wie starte ich als Ersthelfer durch?

Sie möchten Ersthelferin oder Ersthelfer werden? Eine gute Entscheidung! Um den ersten Schritt zu machen, wenden Sie sich an Ihre Führungskraft. In der Regel übernimmt Ihr Arbeitgeber die Anmeldung zur Ausbildung und informiert Sie über Ort und Zeit. In Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich auch eigenständig bei einer lokalen Bildungseinrichtung anmelden. Bitte achten Sie darauf, dass es sich um eine ermächtigte Stelle handelt und halten Sie die Unternehmensnummer bereit.  Ermächtigte Stellen finden Sie unter www.bg-qseh.de

Die Bausteine der Ausbildung

  • Grundlagenkurs: Erste-Hilfe-Ausbildung

    Ihre Grundausbildung in Erster Hilfe besteht aus 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Der Lehrgang findet normalerweise beim Bildungsträger statt, kann auf Wunsch des Unternehmens aber auch inhouse angeboten werden, sofern genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorhanden sind. Hier erlernen Sie essenzielle Fähigkeiten, um in Notsituationen richtig zu handeln, im Beruf oder in der Freizeit. 

  • Abschluss und Materialien

    Nach erfolgreichem Abschluss der Ersten-Hilfe-Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie eine Broschüre mit dem Ausbildungsinhalt (z.B. DGUV Information 204-007 „Handbuch zur Ersten Hilfe“).

  • Erste-Hilfe-Fortbildung

    Alle zwei Jahre steht eine Auffrischung der Kenntnisse auf dem Plan, die ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst damit Sie immer    auf dem neuesten Stand der Lehrinhalte sind und die Möglichkeit zum Üben haben.

  • Was kostet die Ersthelfer-Ausbildung?

    Die Kursgebühren werden von der VBG übernommen. Die ermächtigten Ausbildungsstellen rechnen direkt mit der VBG ab. Alle weiteren Kosten wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten übernimmt Ihr Unternehmen.

  • Wer führt die Ersthelfer-Ausbildung durch?

    Ersthelfer und Ersthelferinnen werden von ermächtigten Ausbildungsstellen qualifiziert. Eine vollständige Liste zugelassener Bildungseinrichtungen finden Sie im Portal der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe.

Downloads

Hier finden Sie das Abrechnungsformular Erste Hilfe.

Das könnte Sie auch interessieren