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Das Prämienverfahren der VBG

Schön, wenn sich Ihre Präventionsmaßnahmen auszahlen. Nicht nur für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten, sondern auch für Ihr Unternehmen – mit den Prämien der VBG.

Weil Prävention sich lohnt!

Um Unfälle bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, tun viele Unternehmen mehr als  der Gesetzgeber fordert. Sie auch? Dann belohnen wir Ihr zusätzliches Engagement.

Ihr Engagement, unsere Prämie: So sichern Sie sich die Prämie der VBG

Arbeitsunfälle vermeiden, Berufskrankheiten reduzieren – das sind wichtige Ziele von Präventionsmaßnahmen. Denn die Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist für Sie eine Verantwortung und zugleich ein unternehmerischer Wert. Wenn Sie sich dafür mehr engagieren als gesetzlich vorgegeben und in einer prämienberechtigen Branche arbeiten, beteiligt sich die VBG an bis zu 40 Prozent Ihrer Investitionen. 

Alles, was Sie wissen sollten

Damit Sie am Prämienverfahren teilnehmen können, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Prämienzeitraum

Pro Prämienjahr und pro Unternehmen zahlen wir eine Prämie. Die Summe Ihrer Prämie ergibt sich aus der Umsetzung von einer oder mehreren Präventionsmaßnahmen. Deswegen empfehlen wir Ihnen, Ihre Investitionen eines Kalenderjahres zu sammeln. Reichen Sie Ihren Antrag erst dann ein, wenn Sie in keine weiteren Maßnahmen investieren möchten, für die Sie eine Prämie erhalten könnten.

Prämienhöhe

In der Regel erstatten wir 40 Prozent der Investitionskosten in Präventionsmaßnahmen. Der jährliche Prämienhöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro. Dazu kommt ein Tausendstel der Arbeitsentgelte der Versicherten, die Sie mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldet haben. Bei freiwillig Versicherten orientieren wir uns an der Verssicherungssumme. Insgesamt können Sie auf diese Weise, je nach Unternehmensgröße, bis zu 50.000 Euro erhalten.

Prämienantrag

Registrieren Sie sich zunächst bei „Meine VBG“. Anschließend können Sie unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Wir führen Sie dann Schritt für Schritt durch das Verfahren Ihrer Antragstellung. Ihren Prämienantrag inklusive allen Nachweisen Ihrer Investitionen reichen Sie bitte spätestens bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG ein. Später eingereichte Anträge können wir nicht berücksichtigen.

 

Diese Branchen sind prämienberechtigt

In § 38a der Satzung der VBG ist festgelegt, welche Branchen wir mit einer Prämie unterstützen und welche Grundsätze in unserem Prämienverfahren gelten. 

 

Service

Das Prämienverfahren der VBG

praemie2015@vbg.de 040 5146 -7778

Prämienkataloge für jede Branche

Am Ende dieser Webseite finden Sie die Prämienkataloge für die prämienberechtigten Branchen im PDF-Format zum Download. Darin erläutern wir, welche Maßnahmen prämiert werden. Genauere Informationen zu den Maßnahmen pro Branche finden Sie auch auf den jeweiligen Branchenseiten.

Unser Präventionspreis

Ihr Unternehmen zählt nicht zu den prämienberechtigten Branchen? Dafür gibt es unseren Präventionspreis. Dort können sich alle Mitgliedsunternehmen der VBG mit einer spannenden Idee oder einem konkreten Projekt rund um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bewerben. Als Gewinner können Sie sich auf bis zu 15.000 Euro freuen. Der Präventionspreis ist Teil des Programms „VBG_NEXT – Gemeinsam Prävention entwickeln“. Tipp: Unter Profitieren finden Sie 120 betriebliche Präventionsprojekte, die auch Ihrem Unternehmen neue Impulse für Ihre Präventionsarbeit geben können! 

Haben Sie schon gehört?

Wir haben jetzt auch einen eigenen Podcast. In der Folge 51 von „Hör Dich sicher!“ geht es um Prämienverfahren in der Zeitarbeit.

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