Messtechnischer Dienst

Messungen und Ermittlungen des Messtechnischen Dienstes der VBG

Der Messtechnische Dienst der VBG führt im Rahmen der Präventionsaufgaben Messungen auf Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe an betrieblichen Arbeitsplätzen durch.

Anlässe für Messungen durch den Messtechnischen Dienst können vielfältig sein:

  • Arbeitsplatzbeurteilungen auf Veranlassung der Aufsichtspersonen der Prävention
  • Feststellung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen (Stäube, Gase, Dämpfe, Fasern) und biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilze, Bakterien, Endotoxine) an Arbeitsplätzen
  • Messungen zur Innenraumluftqualität
  • Durchführung von Messreihen an vergleichbaren Arbeitsplätzen in verschiedenen Betrieben, um Empfehlungen als Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erarbeiten
  • Entnahme von Luft- und Materialproben
  • Ermittlung von Expositionsquellen an Maschinen und Anlagen
  • Messung von Reststaubgehalten in der gereinigten Luft von Entstaubungsanlagen an Arbeitsplätzen

Der Messtechnische Dienst hat nicht die Aufgabe Messungen nach gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung vorzunehmen. Diese Messungen obliegen inner- oder außerbetrieblichen Messstellen.

Die Messungen des Messtechnischen Dienstes der VBG sind eingebunden in das Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU).

Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU)

Das Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU) hat zum Ziel, die Gefährdungen am Arbeitsplatz möglichst umfassend beurteilen zu können.