Qualifizierung zum Laserschutzbeauftragten: Für einen sicheren Umgang mit Laserstrahlen

Seminarnummer LAS T

Art des Seminars
props.seminarTypeLabelData
Status
Warteliste
Dauer
3 Tage
Thema

Arbeitsschutz organisieren

Branche

Branchenübergreifend

Zielgruppe

Weitere

Ausgangssituation und Zielgruppe

Wenn Sie Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzen, dann ist ihr Unternehmen verpflichtet nach § 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt sie bei der Überwachung des sicheren Einsatzes der Lasereinrichtungen. Er berät den Unternehmer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), zu wirksamen Schutzmaßnahmen, bei der Auswahl geeigneter, persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und unterstützt bei Unterweisungen. Wenn Sie für diese Aufgaben vorgesehen sind, qualifiziert Sie dieses Seminar gemäß § 5 (2) OStrV, Abschnitt 5 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines und dem DGUV Grundsatzes 303-005 zum Laserschutzbeauftragten.

Themen im Überblick

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: TROS Laserstrahlung
  • Physikalische Größen
  • Biologische Wirkung
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Laserklassen und Expositionsgrenzwerte
  • direkte und indirekte Gefährdungen durch Laser
  • Betrieb von Lasereinrichtungen
  • Technische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Laserstrahlen
  • Persönliche Schutzausrüstungen für Augen und Haut
  • Unterweisung der an den Lasereinrichtungen Beschäftigten
  • Abschlussprüfung - für den Erwerb der Fachkunde nach § 5 (2) OStrV, Abschnitt 5 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines und dem DGUV Grundsatzes 303-005

Nutzen

In diesem Seminar eignen Sie sich die erforderlichen Fachkenntnisse für die Fachkunde nach § 5 (2) OStrV an, um als Laserschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen tätig zu werden. Dafür lernen Sie neben den rechtlichen Grundlagen, die physikalischen und die biologischen Wirkungen von Laserstrahlung abzuschätzen. Sie können in Unternehmen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen beraten. Sie unterstützen den Unternehmer bei der fachkundigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie der zugehörigen Unterweisung der betroffenen Beschäftigten.

Hinweis

Grundlagenkenntnisse zu elektromagnetischer Strahlung und Laserphysik werden vorausgesetzt.