Die trägerübergreifende Leistungserbringung

Zusammenarbeit im Sinne der Teilhabe: Eine Reha-Leistung kann übergreifend von mehreren Trägern genehmigt und durchgeführt werden. 

Die VBG hat sog. Verbindungs- und Koordinierungsstellen eingerichtet, die Mitgliedsunternehmen, Versicherten, Leistungsbeziehenden sowie Reha- und Sozialleistungsträgern mit Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Seite stehen

  • zu Inhalten und Zielen von Leistungen zur Teilhabe,
  • über die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  • zu dem Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe,
  • zu Beratungsangeboten,
  • zu den Angeboten der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und
  • zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Gerne berät Sie hierzu die Verbindungs- und Koordinierungsstelle für Rehabilitation in Ihrer Bezirksverwaltung. Die Kontaktinformationen der einzelnen Verbindungs- und Koordinierungsstellen finden Sie auf "Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe" . Geben Sie dort den Suchbegriff „VBG“ ein.

Bestehen neben den Folgen des Versicherungsfalles weitere Einschränkungen Ihrer Teilhabe, berät die Verbindungs- und Koordinierungsstelle Sie auch hierzu und schaltet bei Bedarf weitere Sozialversicherungsträger ein.

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