Pflegeleistungen der VBG

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalls in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigen, gewährt die VBG Pflegeleistungen.

Die vorrangige Verpflichtung der VBG ist es, durch zielführende Leistungen der Rehabilitation eine Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten zu vermeiden oder zu verringern. Dennoch können im Einzelfall auch Pflegeleistungen notwendig werden.

Die Pflege ist eine elementare Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Überwindung von Hilfslosigkeit durch Pflegeleistungen ist notwendige Voraussetzung für die Verwirklichung von Teilhabe. Ziel aller Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, den Betroffenen ein möglichst eigenständiges Leben sowie ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Wann immer möglich, sollen Versicherte deswegen selbst entscheiden können, wie und auf welche Weise sie die benötigte Pflege in Anspruch nehmen.

Pflegeleistungen können beispielsweise sein:

  • Pflegegeld
  • Hauspflege
  • Heimpflege
  • Hospizunterbringung

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