Verletztengeld bei der VBG: Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts helfen Ihnen, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern. Dabei gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente.

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausüben können, erhalten Sie nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung Verletztengeld.

Wie wird das Verletztengeld berechnet?

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts. Das Regelentgelt ist der Gesamtbetrag des regelmäßig erzielten Arbeitsentgeltes und Arbeitseinkommens.

Die Höhe des zugrunde zu legenden täglichen Regelentgelts wird auf den 360. Teil des satzungsgemäß festgelegten Höchstjahresarbeitsverdienstes (aktuell 120.000 Euro) begrenzt. Außerdem darf das Verletztengeld in der Höhe maximal dem Nettoarbeitsentgelt der oder des Versicherten entsprechen. Für freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer beträgt das Verletztengeld pro Kalendertag den 450. Teil der gewählten Versicherungssumme und beginnt in der Regel ab dem 22. Kalendertag.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Hier sehen Sie beispielhaft, wie hoch ein Verletztengeld sein kann:

Erwerbseinkünfte 
in den 12 Monaten 
vor dem Unfall (JAV)
Verletztengeld
kalendertäglich 1) 
Verletztengeld
monatlich 1) 

 24.440 €

54,31 € 

1.629,30 € 

40.000 € 

88,89 € 

2.666,70 € 

50.000 €

111,11 € 

3.333,30 € 

60.000 € 

133,33 €

3.999,90 €

 70.000 €

155,56 € 

4.666,80 € 

 84.000 €

186,67 € 

5.600,10 €  

 96.000 €

213,33 €  

6.400,00 € 

 120.000 €

266,67 € 

8.000,00 € 

1) Verletztengeld wird während der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit höchstens bis zur Höhe des bisherigen regelmäßigen Nettogehalts gezahlt.

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