Eine Person zeigt einen Feuerlöscher drei weiteren Personen

Wie werde ich Brandschutzhelfer?

Sie möchten Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer werden? Unser Leitfaden informiert Sie über die Aus- und Fortbildung, den Anmeldeprozess und Anbieter von Schulungen.

Das Wichtigste zum Thema Brandschutzhelfer

Wissen und Kompetenz für den Ernstfall

Warum Aus- und Fortbildung wichtig sind:
Um als Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer effektiv agieren zu können, benötigen Sie fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten. Eine qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildung vermittelt Ihnen das nötige Know-how und die Handlungskompetenz für den Brandfall.

Anmeldung und nächste Schritte

Sie möchten Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer werden? Das ist eine ausgezeichnete Entscheidung. Der erste Schritt ist, sich bei Ihrem Arbeitgeber zu melden. In der Regel wird dieser Sie für die Ausbildung anmelden und Ihnen alle weiteren Details wie Ort und Zeitpunkt mitteilen.

Wer bietet die Ausbildung an?

Ausbildungslehrgänge für Brandschutzhelfer werden von verschiedenen Institutionen angeboten. Geeignet sind grundsätzlich geprüfte und zertifizierte Institutionen. Auch Feuerwehren bieten beratende Unterstützung. Die VBG fördert die Ausbildung durch spezielle Seminare (Einführung in den betrieblichen Brandschutz - BRASA), in denen zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit die notwendige Fachkunde als Ausbilder bzw. Ausbilderin erwerben, um Brandschutzhelfer bzw. Brandschutzhelferinnen in den Betrieben qualifizieren zu können. Praktische Feuerlöschübungen, die Ihre betriebliche Situation berücksichtigen, werden von Feuerlöscher-Herstellern und Wartungsunternehmen angeboten.

Ablauf der Ausbildung

In der Brandschutzhelfer-Ausbildung erwerben Sie die grundlegenden Fähigkeiten, um bei Entstehungsbränden sowohl im Beruf als auch in der Freizeit effektiv zu handeln. Die Schulung sollte mindestens vier Stunden umfassen und eine praktische Löschübung beinhalten. Zusätzlich erhalten Sie eine innerbetriebliche Einweisung in die spezifischen Brandschutzmaßnahmen Ihres Unternehmens. Bei genügend Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern können auch firmeninterne Kurse organisiert werden.

Persönliche Einweisung ist unersetzlich

Die individuellen Brandschutzanforderungen in jedem Unternehmen machen eine persönliche und mündliche Einweisung unverzichtbar. Eine rein elektronische Schulung kann diese nicht ersetzen.

Weitere Informationen

Für umfassende Informationen zu den Inhalten der Ausbildung können Sie die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" sowie den Fachbereich AKTUELL "Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern", FBFHB-030, auf der DGUV-Website einsehen.

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