Verkehrssicherung bei Unfall

Verhalten bei Unfällen

Kritische Situationen

  • Auf das Unfallfahrzeug auffahrende andere Fahrzeuge
  • Erfassen von Unfallbeteiligten durch andere Fahrzeuge
  • Behinderung von Rettungskräften

Mögliche Ursachen

  • Unzureichend abgesicherte Unfallstelle
  • Unzureichende Sichtbarkeit der Unfallbeteiligten
  • Aufenthalt der Unfallbeteiligten auf der Fahrbahn
  • Fehlen einer Rettungsgasse

Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Aufstellen des Warndreiecks in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Aufstellung von innerbetrieblichen Verhaltensregeln bei einem Unfall

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • Anlegen einer Warnweste beim Verlassen des Unfallfahrzeugs
  • Kein Aufenthalt auf der Fahrbahn
  • Auf Autobahnen: Aufenthalt hinter der Leitplanke
  • Sonst Aufenthalt möglichst nah am Fahrbahnrand

Hintergrundinformationen

Das Warndreieck muss in einem ausreichden Abstand zur Unfallstelle aufgestellt werden (§ 15 StVO). Bei schnellem Verkehr spricht die StVO hier von etwa 100 Metern. Als Richtwert empfiehlt der DVR innerorts 50 Meter, außerorts 100 Meter und auf Autobahnen 150 – 200 Meter. An unübersichtlichen Stellen sollte der Abstand entsprechend angepasst werden. Auf Autobahnen beträgt der Abstand zwischen zwei Leitbaken in der Regel 50 Meter

Notrufsäulen Autobahnen: Die orangenen Säulen befinden sich in einem Abstand von etwa zwei Kilometern in beiden Fahrtrichtungen. Auf den Leitpfosten, die entlang der Autobahn stehen, sind schwarze Pfeile aufgezeichnet. Sie zeigen, in welcher Richtung die nächstgelegene Notrufsäule steht. So finden Autofahrer immer den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule.

Ganz wichtig: Fußgänger sollten niemals die Autobahn überqueren, auch wenn die Säule auf der gegenüberliegenden Fahrbahn näher sein sollte.

Bei einem Stau von Fahrzeugen vor einem Unfall ist es wichtig, dass die Verkehrsteilnehmer im Stau eine Rettungsgasse für die Rettungskräfte bilden. Da die Ursache eines Staus in der Regel nicht zu erkennen ist, gilt immer: Sobald sich der Fahrverkehr auf der Fahrbahn nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Bei mehrspurigen Straßen fahren die Fahrzeuge auf der äußerst linken Fahrspur nach links und alle anderen nach rechts. Bei Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung ist am rechten Fahrbahnrand zu halten. Dabei sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden, damit alle Fahrzeuge möglichst gerade halten und nicht mit dem Heck die Einsatzkräfte behindern.

Nähern sich Rettungsfahrzeuge im innerstädtischen Verkehr von hinten sollte nicht unvermittelt abgebremst werden. Zur Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs sollte der Blinker rechts gesetzte werden und dann am rechten Fahrbahnrand gehalten werden. Steht man bereits an einer roten Kreuzungsampel, so ist vorsichtig in die Kreuzung hineinzufahren, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Ist die Ampel grün sollte nicht einfach in die Kreuzung hineingefahren werden.

Bei einem Unfall sollte vor Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste angelegt werden. Dann kann das Fahrzeug vorsichtig verlassen werden. Nach Möglichkeit sollten sich Personen immer hinter der Leitplanke oder zumindest am äußersten Fahrbahnrand bewegen. Die Unfallstelle ist abzusichern und die Rettungskräfte zu verständigen. Unfallopfer sollten vor der Erste-Hilfe-Leistung möglichst ebenfalls hinter die Leitplanke gebracht werden. Notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen sind dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchzuführen.

Für die Fahrer von Dienstfahrzeugen sollte eine Anweisung für den Unfall in den Fahrzeugen hinterlegt werden. Darauf ist die betriebliche Vorgehensweise einfach und kompakt erläutert (zum Beispiel welche Stelle(n) im Unternehmen sind wann von dem Unfall zu unterrichten).