Schlechte Sicht bei Regen

Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen

Schlechte Straßenverhältnisse und ungünstige Witterungsbedingungen haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Eine nicht an diese Bedingungen angepasste Fahrweise erhöht das Risiko für Unfälle und Personenschäden.

Kritische Situationen

  • Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern
  • Kollision mit Gegenständen im/am Verkehrsraum
  • Stürze durch Verlust der Kontrolle über die eigene Bewegung

Mögliche Ursachen

  • Verringerung der Haftreibung zwischen Reifen und Fahrbahnoberfläche
  • Verringerung der Sichtweite
  • Defekte Fahrbahnoberflächen
  • Schlechte Wahrnehmbarkeit von Verkehrsteilnehmern auf Grund von Dunkelheit
  • Schlechte Wahrnehmbarkeit von Hindernissen auf Grund von Dunkelheit

Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen:

  • An die Witterungsverhältnisse angepasste Bereifung
  • Ausreichende Beleuchtung des Fahrweges eines Fahrzeugs
  • Ausstattung von Fahrzeugen mit retroreflektierenden Flächen an allen Fahrzeugseiten

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Wechsel der Bereifung je nach Jahreszeit
  • Auch im Dunkeln sichtbare Kennzeichnung von Hindernissen

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • Anpassen der Geschwindigkeit
  • Tragen von retroreflektierender Kleidung
  • Tragen von Leuchten

Hintergrundinformationen

  • Verschiedene Witterungseinflüsse können die Reibung zwischen Reifen und Fahrbahn negativ beeinflussen. Dadurch verlängert sich der Bremsweg. Typischerweise können hier Eis, Schnee und Nässe eine Rolle spielen. Abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit können solche Witterungseinflüsse auch dazu führen, dass keine Lenkbewegungen mehr möglich sind (Aquaplaning) oder das Fahrzeug bei einer Lenkbewegung unkontrolliert ausbricht.
  • Durch Nebel und auch starke Niederschläge kann die Sichtweite deutlich verkürzt werden. Dadurch werden Hindernisse in der Fahrbahn erst später wahrgenommen. Grundsätzlich ist im Straßenverkehr die Geschwindigkeit so zu wählen, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird (§ 3 StVO). Besonders bei Nebel, Regen oder Schneefall gilt, dass bei Sichtweiten unter 50 Metern auch nur maximal 50 km/h gefahren werden darf. Unabhängig davon gilt, dass ein Anhalten innerhalb der Sichtweite möglich sein muss. Bei Fahrbahnen, die so schmal sind, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden können, sogar innerhalb der halben Sichtweite.
  • Kommen mehrere die Fahrsicherheit negativ beeinflussende Faktoren zusammen, so können sich die Wirkungen gegenseitig verstärken (zum Beispiel verlängerter Anhalteweg durch Nässe in Kombination mit verringerter Sichtweite durch Niederschlag und Dunkelheit).
  • Die Sichtbarkeit von anderen Verkehrsteilnehmenden kann bei Dunkelheit herabgesetzt sein. Gerade ungeschützte Verkehrsteilnehmer sind auf Grund ihrer oft schmalen Silhouette dann erst spät sichtbar. Im öffentlichen Straßenverkehr sollten diese daher möglichst viele retroreflektierende Flächen aufweisen. Da diese nur bei direkter Anstrahlung sichtbar sind, empfiehlt es sich auch eine möglichst helle Beleuchtung mitzuführen (ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden), damit auch eine möglichst frühe Sichtbarkeit für den Querverkehr gegeben ist.
  • Auch innerbetrieblich sollte auf eine gute Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmer und auch der Verkehrsinfrastruktur geachtet werden. Vorrangig ist hier eine ausreichende Beleuchtung der innerbetrieblichen Verkehrswege erforderlich. Hindernisse an oder in der Nähe von Fahrwegen können zusätzlich noch retroreflektierend gekennzeichnet werden.
  • Die durch Schilder angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gelten immer nur für optimale Bedingungen. Bei negativen Einflüssen durch die Witterung ist die gefahrene Geschwindigkeit immer anzupassen.
  • Sind Schneeketten erforderlich so dürfen Kraftfahrzeuge auch unter günstigsten Bedingungen nicht schneller als 50 km/h fahren.