Ladungssicherung Lkw

Ladungssicherung LKW

Kritische Situationen

  • Gesundheitsschäden (für Fahrende und andere Verkehrsteilnehmende) durch herabfallendes Ladegut
  • Gesundheitsschäden aufgrund von Absturz vom Fahrzeug
  • Gesundheitsschäden durch unkontrolliert bewegtes Ladegut
  • Gesundheitsschäden (für Fahrende und andere Verkehrsteilnehmende) durch umkippende Fahrzeuge

Mögliche Ursachen

  • falsch gesicherte Ladung
  • falsche Ladungssicherungsmittel /-methode
  • Fahrzeug nicht für den Transport der Ladung geeignet
  • Keine sicheren Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen
  • Fehlende Absturzsicherung für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
  • Unkontrollierte Verlagerung der Ladung während der Fahrt

Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen:

  • richtige Ladungssicherungsmittel und -methoden verwenden
  • Sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen vorsehen
  • Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen vorsehen
  • Feste Arbeitsbühnen für Arbeiten auf Fahrzeugen
  • Messfühler für Achslasten am Fahrzeug

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Verantwortliche Person (Leitende der Verladearbeiten) benennen und schulen
  • Ladungssicherungsmittel regelmäßig prüfen
  • Verladeanweisung erstellen
  • Zulässige Werte des Fahrzeugs für Gesamtmasse und zulässige Lasten einhalten

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für beteiligte Personen
  • Kontrolle der Ladefläche/Wände/Ladungssicherungsmittel vor Beladung
  • Abfahrtskontrollprotokoll erstellen
  • Vorgesehene Aufstiege und Absturzsicherungen bestimmungsgemäß verwenden

Hintergrundinformationen

  • Verantwortlich für richtige Ladungssicherung sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten (Fahrende, Leitende der Verladearbeiten, Fahrzeughalter, Frachtführende und Absender)
  • Fahrende sind verantwortlich für die Durchführung der Ladungssicherung vor und während der Fahrt
  • Vorteile der unterschiedlichen Arten der Sicherung sollten genutzt werden (Formschluss, Kraftschluss oder Kombination aus beiden)

Formschluss

Formschluss bedeutet, dass das Ladegut so geladen wird, dass ein Verrutschen nicht möglich ist, zum Beispiel Palette an Palette. Ist so die gesamte Ladefläche lückenlos ausgefüllt, kann die Ladung durch einen ausreichend stabilen Fahrzeugaufbau gesichert werden.
Zur formschlüssigen Sicherung zählen auch die Varianten des Direktzurrens, zum Beispiel Schrägzurren und Diagonalzurren.

Kraftschluss

Ladungssicherung durch Kraftschluss ist die aufwendigste Variante. Hier wird beim Niederzurren die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, das heißt durch Erhöhung der Reibung, gegen Verrutschen gesichert.
Eine einseitige Ladung sollte vermieden werden. Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs und so tief wie möglich liegen. Verändert Ladung während der Fahrt ihre Position, kann das, wie auch eine einseitige Beladung, zu einer Verschiebung des Masseschwerpunkts des Fahrzeugs führen. Bei einer ungünstigen Lage des Masseschwerpunkts kann ein Fahrzeug unter Umstanden kippen, wenn Kräfte in Querrichtung wirken (zum Beispiel bei Kurvenfahrten).

Das Verrutschen oder Kippen einer Ladung ist unabhängig von deren Gewicht!

Informationen zur Ladungssicherung wie beispielsweise Haftreibungskoeffizienten von verschiedenen Materialkombinationen und Berechnung von Sicherungskräften finden Sie zum Beispiel in den VDI-Richtlinien 2700 ff und der DIN EN 12195-1 in den jeweils aktuellen Fassungen.

Arbeitsplätze auf Fahrzeugen

Müssen zur Ladungssicherung Arbeitsplätze auf dem Fahrzeug aufgesucht werden, so muss der Aufstieg sicher gestaltet sein, zum Beispiel mit Trittstufen und Haltegriffen (siehe auch DGUV Vorschrift 70 Anhang 2). Die Nutzung von Reifen, Felgen oder ähnliches ist zum Aufstieg unzulässig. Sind andere sichere Aufstiege nicht vorhanden, können tragbare Leitern verwendet werden. Dabei sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie ihres technischen Regelwerks und die Bedienungsanleitung der Leiter zu berücksichtigen. Sollen von den Leitern auch Arbeiten durchgeführt werden, so ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten grundsätzlich mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Sprossenleitern sind nur in begründeten Ausnahmefällen als Arbeitsplätze zulässig. Sind die Arbeitsplätze auf dem Fahrzeug mehr als 2 Meter über dem Boden, so müssen dort Sicherungen gegen Absturz vorhanden sein (zum Beispiel klappbare Geländer). Sowohl bei Arbeitsplätzen als auch bei Aufstiegen ist auf eine ausreichende Rutschhemmung zu achten. Ladungsteile oder hoch gelegene Fahrzeugaufbauten ohne Absturzsicherung dürfen nicht begangen werden.