Cannabispflanze mit Autoschlüssel liegen im Pkw.

Legalisierung von Cannabis 

Nach der Legalisierung: Auswirkungen von Cannabis in Beruf und Straßenverkehr

Seit dem 1. April 2024 darf in Deutschland legal Cannabis in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Ebenso ist der Besitz und der Anbau mit beschränkten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Arbeitswelt?

Grundsätzlich schulden Arbeitnehmer eine „ungetrübte Arbeitsleistung“. Deshalb ist trotz dieser Liberalisierung daran zu denken, dass es sich bei Cannabis um eine Droge handelt, die die Leistungsfähigkeit von Menschen beeinflussen kann. Tätigkeiten, die entweder für die Konsumierenden oder andere Personen Unfallrisiken mit sich bringen, sind unter Cannabis-Wirkung nicht erlaubt. Zu den risikobehafteten Tätigkeiten gehören zum Beispiel das Bedienen von Maschinen und das Führen von Fahrzeugen. 

In der DGUV-Vorschrift 1 „Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention“ heißt es im § 15 Absatz 2:

 Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

 Und § 7 Absatz 2 lautet:

 Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.

 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, klare betriebliche Regeln aufzusetzen. Häufig gibt es solche Vorgaben bereits für den Konsum von Alkohol. Diese können erweitert werden.

Strenge Regeln für Cannabis im Straßenverkehr

Hier wurden die geltenden Vorschriften bisher nicht geändert und bleiben damit so streng wie bisher: Wer schon in geringen Mengen den im Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beim Autofahren im Straßenverkehr im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine konkrete Wirkung nachweisbar ist. Es gilt allein der Nachweis im Blut. THC wird aber anders als beispielsweise Alkohol zum Teil im Körpergewebe gespeichert und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder freigesetzt werden. Daher kann es noch längere Zeit nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden – auch wenn die Wirkung schon längst wieder abgeklungen ist. Beim Überschreiten des geltenden Grenzwertes sind Bußgeld, Fahrverbot und Punkte im Fahreignungsregister die Folgen. Es existiert zwar eine Empfehlung zur Anhebung des Grenzwertes, diese ist momentan allerdings noch umstritten.

Weitere Informationen zum Umgang mit Drogen, Alkohol und Medikamenten bei der betrieblichen Teilnahme am Straßenverkehr finden Sie auch im Kompendium Verkehrssicherheit der VBG.