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Klima am Arbeitsplatz

Für ein gutes Rauklima am Arbeitsplatz: 
So schaffen Sie gesunde Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten

Arbeitsstätten gestalten: Raumklima

Zwei Personen laufen während einem Gespräch den Flur entlang

Das Raumklima in Innenräumen wird durch das Zusammenwirken von unterschiedlichen Klimaparametern bestimmt. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen müssen die einzelnen Parameter berücksichtigt und optimiert werden.

Wichtige Parameter zur Bewertung des Raumklimas

Für ein gutes Klima in Ihren Räumlichkeiten sind insbesondere die Parameter Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit sowie Wärmestrahlung entscheidend. Je nach Tätigkeit der Beschäftigten und Gebäudeausstattung beeinflussen weitere Faktoren die sogenannte Behaglichkeit, wie beispielsweise:

  • Arbeitsschwere
  • (Berufs-)Kleidung
  • Aufenthaltsdauer

Das Klimaempfinden des einzelnen Beschäftigten ist sehr individuell. Deshalb sind pauschale Aussagen zum Raumklima häufig nur sehr schwer zu treffen.  Einfache Hilfen zur Abschätzung und objektiven Beurteilung des Raumklimas allein durch Messung der Raumtemperatur und der relativen Luftfeuchte, kombiniert mit Fragebögen finden Sie in der DGUV Information 215-510.

 

  • Branchenspezifische Anforderungen an gutes Raumklima

    Für viele Branchen, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Kreditinstitute oder Ingenieure und Architekten können die klimatischen Anforderungen, die an Büroarbeit gestellt werden, als Maßstab herangezogen werden. Diese haben wir für Sie unter „Raumklima im Büro“ zusammengefasst.

    Unter der Branche ÖPNV finden Sie die Informationen zu Klima im Fahrzeug, die Sie bei Tätigkeiten im Außendienst zur Beurteilung heranziehen können. Hinweise zu Klima in Industrie- und Werkhallen finden Sie unter der Branche Glas und Keramik.

    Wenn Sie mehr über das Raumklima in Spezialfällen wie zum Beispiel Reinräumen oder an Hitzearbeitsplätzen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Fachexperten und -expertinnen.

  • Raumklima im Büro

    Für die meisten Arbeitsplätze reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung, ob eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden ist, aus. Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt. Damit Beschäftigte zufrieden und gesund arbeiten können, darf die Lufttemperatur im Büro 20 °C nicht unterschreiten und 26 °C nicht überschreiten. Der Temperaturbereich zwischen 20 °C und 22 °C wird dabei als besonders angenehm empfunden. An heißen Sommertagen sind meist Maßnahmen notwendig, damit diese Temperaturen eingehalten werden können. Die gespeicherte Wärme kann z. B. durch Lüftung in den Morgenstunden oder Nachtlüftung abtransportiert werden. Ein geeigneter Sonnenschutz verringert ein übermäßiges Erwärmen des Raums. Wird im Raum eine Lufttemperatur von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung entsprechend der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ ohne weitere Maßnahmen, wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet. Neben den Grenzen für Lufttemperatur hängt das Klimaempfinden auch von Luftfeuchte, der Luftbewegung und der Wärmestrahlung ab.

    Dabei wirken die verschiedenen Parameter zusammen: Bei höheren Lufttemperaturen wird eine erhöhte Luftbewegung z. B. als angenehm empfunden. Vermeiden Sie Zugluft, besonders beim Einsatz von Klimaanlagen. Bei einer Temperatur von 20 °C wird eine Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s empfohlen.

    Im Winter kann es durch Temperaturunterschiede zwischen Außen- und Innenluft zu einer als zu trockenen empfundenen Luft im Büro kommen. Wird kalte Außenluft nach dem Lüften im Gebäude durch die Heizung im Raum erwärmt, sinkt dort die relative Luftfeuchte. Eine Mindestluftfeuchte ist nicht festgelegt. Aus physiologischen Gründen und aus bautechnischen Gründen sind zu hohe Luftfeuchten zu vermeiden.

    Verbrauchte, stickige Luft oder unangenehme Gerüche beeinflussen die Luftqualität. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung kann die Konzentration an Kohlendioxid (CO2) als Kriterium für die Luftqualität herangezogen werden, wenn anwesende Personen die bestimmende Ursache für verbrauchte oder als unangenehm empfundene Luft sind. Im Büro ist dies in der Regel der Fall. Bei einer CO2-Konzentration unter 1000 ppm sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Bei Überschreiten dieses Leitwertes sind Maßnahmen, wie das Lüften zu treffen. Eine zu hohe Konzentration an Kohlendioxid kann zu Beeinträchtigungen der Konzentration und der Leistungsfähigkeit führen. Deswegen sollte für jedes Büro ein auf die Anzahl anwesender Personen angepasstes Lüftungskonzept erarbeitet und durchgeführt werden.

    Hinweise zum angepassten Lüftungskonzept nach Neubaumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten sowie der Anschaffung neuer Büromöbel finden Sie hier.

    Beachten Sie, dass es sich bei allen Parametern nur um Richtwerte handelt. Bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, Schwangeren, älteren Beschäftigten oder Jugendlichen müssen Sie immer im Einzelfall entscheiden, ob Sie weitere Maßnahmen ergreifen.

    In der DGUV Information 215-510 und der DGUV Information 215-520 sowie in unserer Fachinformation finden Sie weitere wichtige Hinweise zu häufigen Fragen und Maßnahmen, die Sie treffen können. Wir empfehlen Ihnen, in Einzelfällen den Rat von Fachleuten einzuholen.

  • Glas und Keramik

    Neben dem Büro ist die Industriehalle eine häufig anzutreffende Arbeitsumgebung. Regelungen und Maßnahmen, wie Sie ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld schaffen, werden in der DGUV Information 215-540 Klima in Industriehallen beschrieben.

    Ihr Ziel sollte es immer sein, die thermische Behaglichkeit Ihrer Belegschaft zu fördern und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Im Folgenden finden Sie einige relevante Grenzwerte und Regelungen.

    Eine optimale Temperatur hängt von der überwiegenden Arbeitshaltung und der Schwere der Arbeit ab, die Ihre Beschäftigten ausführen. Eine mittlere Arbeit findet zum Beispiel im Kleinteillager statt, eine hohe Arbeitsschwere ist meist bei körperlichen Arbeiten gegeben. Generell sollte die Temperatur nicht über 26 °C liegen. Über 30 °C sind zulässig, sofern die Außentemperatur über 26 °C liegt und Sie umfangreiche Maßnahmen (zum Beispiel effektive Steuerung des Sonnenschutzes) ergriffen haben. In Industriehallen sind häufig an verschiedenen Orten unterschiedliche Temperaturen festzustellen. Achten Sie deshalb bei den Messungen darauf, die vorgeschriebenen Messparameter zu beachten und die Tätigkeit selbst zu berücksichtigen. Für Hitzearbeit zum Beispiel gelten gesonderte Regelungen (DGUV Information 213-002 Hitzearbeit erkennen – beurteilen schützen).

    Die Luftfeuchte ist wichtig für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Zu trockene Luft kann Auswirkungen auf Schleimhäute, Haut, Augen und die Übertragung krankheitserregender Keime wie Grippeviren im Zusammenspiel mit anderen Parametern haben. Die ASR A3.5 und die ASR A3.6 geben aus physiologischen Gründen maximal zulässige relative Luftfeuchtewerte an, die jedoch nur bedingt für die Glas- und Keramikindustrie zutreffen. Wenden Sie sich hier gerne an unsere VBG-Expertinnen und -Experten für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation.

    Empfinden Ihre Beschäftigten ein Kältegefühl, obwohl Temperatur und Luftfeuchtigkeit stimmen, kann dies an der Luftgeschwindigkeit liegen. Diese sollte bei 20 °C nicht über 0,15 m/s liegen. Bei 26 °C sind bis zu 0,25 m/s zulässig mit einem Turbulenzgrad von 40 Prozent und leichter Arbeitsschwere. Führt Ihre Belegschaft vor allem mittlere und schwere Arbeiten aus, ziehen Sie auch hier einen Experten oder eine Expertin zur Beratung hinzu.

    Unabhängig von der Tätigkeit müssen Sie für eine gute Luftqualität in Ihrer Industriehalle ein funktionierendes Lüftungskonzept anwenden. Durch Emissionen von Maschinen, Geräten und Materialien sowie der Atmung Ihrer Beschäftigten entsteht „verbrauchte Luft“. Durch den Aufbau der Halle ist das Lüften durch Fenster nicht immer möglich und eine zusätzliche technische Lüftung muss installiert werden. Mehr hierzu erfahren Sie unter Arbeitsstätten.


    Führen Sie die freie Lüftung (Fensterlüftung) durch, sollten Sie einen möglichst intensiven Luftaustausch mittels Stoßlüftung oder idealerweise Querlüftung schaffen. Bei Letzterer werden gegenüberliegende Fenster weit geöffnet. Wann und wie lange Sie lüften, hängt von den Wetterbedingungen, dem Bau Ihrer Halle, Ihren Tätigkeiten und weiteren Bedingungen ab.

    Arbeiten Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen, müssen Sie dies gesondert berücksichtigen und Schutzmaßnahmen ableiten, damit sich Gefahrstoffe [JA4] nicht unbeabsichtigt in der Raumluft verteilen. 

    Beachten Sie dabei, dass es sich bei allen Parametern nur um Richtwerte handelt. Bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, Schwangeren, älteren Beschäftigten oder Jugendlichen müssen Sie immer im Einzelfall entscheiden, ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind.

    In der DGUV Information 215-540 finden Sie weitere wichtige Hinweise zu häufigen Fragen und Maßnahmen, die Sie treffen können. Wir empfehlen Ihnen immer, in Einzelfällen den Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen.

  • ÖPVN und Bahnen

    Auch in Fahrzeugen spielen Temperatur, Luftgeschwindigkeit, -feuchte und -qualität eine wichtige Rolle. Eine optimale Arbeitsumgebung fördert die Konzentration und somit die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Jedes Fahrzeug ist anders, sodass die folgende Übersicht nur als allgemeine Richtlinie gelten kann. Für Einzelfälle empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Fachexperten oder eine Fachexpertin.

    Aufgrund des individuellen Temperaturempfindens Ihrer Beschäftigten gibt es nicht die ideale Temperatur, die Sie anstreben können. Dennoch gilt als Faustregel, dass bei Außentemperaturen von ca. 10 °C bis 25 °C, meist eine Innentemperatur von etwa 20°C bis 22 °C als angenehm empfunden wird. Bei hohen Außentemperaturen im Sommer ist die als angenehm empfundene Temperatur im Fahrzeug geringfügig höher als 22°C. Bei tiefen Außentemperaturen im Winter sind, in Abhängigkeit von der getragenen Kleidung, ebenfalls Temperaturen über 22°C empfehlenswert, um die an kalte Umgebungsflächen abgegebene Wärme zu kompensieren. Nutzen Sie eine Heiz- oder Kühlanlage, ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten diese korrekt einstellen können. Im Kopfbereich sollte es kühler als im Fußbereich sein. Das bedeutet, dass warme Luft auf die Füße und kalte Luft an die Decke gerichtet wird. So haben die Fahrenden den maximalen Effekt ohne die Gefahr von Zugluft. Empfehlen Sie Ihren Fahrern und Fahrerinnen zudem trotz der hohen oder niedrigen Außentemperaturen regelmäßig das Fenster zu öffnen, um für einen Luftaustausch und somit eine bessere Luftqualität zu sorgen.

    Schlechte Luft in Fahrzeugen kann verschiedene Ursachen haben. Deswegen sollten Sie Klimaanlagen regelmäßig warten, die Ausdünstungen der Innenraumausstattung prüfen und bei Bedarf Filter installieren. Nutzen Sie dabei auch die Hinweise und Maßnahmenempfehlungen, die sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben.

    Beachten Sie stets, dass es sich bei allen Parametern nur um Richtwerte handelt. Bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, Schwangeren, älteren Beschäftigten oder Jugendlichen müssen Sie immer im Einzelfall entscheiden, ob Sie weitere Maßnahmen ergreifen.

    In der DGUV Information 215-530 Klima im Fahrzeug finden Sie weitere wichtige Hinweise zu häufigen Fragen und Maßnahmen, die Sie treffen können. Wir empfehlen Ihnen immer, in Einzelfällen den Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen.

Hör Dich sicher – Der VBG-Podcast

Folge 13: Hitze im Büro – wenn Büroarbeit schweißtreibend wird

Überall in Deutschland schwitzen die Menschen im Sommer in den Büros. Oder doch nicht? Andreas Stephan, Büroexperte der VBG, erklärt in dieser Podcast-Folge, wie Sie hohen Temperaturen in Büroräumen entgegenwirken können, ab welchen Temperaturen Sie besondere Maßnahmen ergreifen müssen und wie diese aussehen.

Lernmodul „Sonnenschutz im Büro“

Sonnenschutz ist nicht nur ästhetisch, sondern dient als Blendschutz und verhindert vor allem übermäßige Erwärmung der Arbeitsräume.