Blick auf die Dächer einer Stadt

Dächer

Nutzen

Instandhaltung und Wartungsarbeiten auf dem Dach können sicher durchgeführt werden.

Bereich: Allgemeine bauliche Aspekte

Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen bei Instandhaltung und Wartungsarbeiten auf Dächern auftreten und welche baulichen Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher durchgeführt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hilfreiche Hinweise zur Sicherheit Ihrer Dächer

  • Hinweise zur Gestaltung

    • Bei Dachflächen ab 20° Dachneigung, bei durchtrittssicheren (begehbaren) Dachflächen mit glatter Oberfläche ab 5° Dachneigung und bei nicht durchtrittssicheren (nicht begehbaren) Dachflächen sind für Installations- und Wartungsarbeiten zum Beispiel die in der Tabelle folgenden Verkehrswege vorhanden.

    In der Falllinie der Dachneigung fest installierte Leitern sind nach DIN EN 12 951 "Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen" ausgeführt. Dachleitern in der Falllinie der Dachneigung sind nach DIN 18 160-5 "Abgasanlagen - Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten" ausgeführt.

    • Für Standflächen und Laufstege, die höher als 2,00 m über einer tragfähigen Fläche liegen, und Laufstege auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 60° sind Absturzsicherungen vorhanden wie zum Beispiel Geländerholme aus korrosionsbeständigem Metall, mindestens 1,10 m hoch, einschließlich aller Befestigungsteile, nach DIN 18 160-5 "Abgasanlagen - Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten".
    • Nicht durchtrittssichere (nicht begehbare) Oberlichter und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, sind umwehrt oder sie sind durch eine innen liegende Absturzsicherung gesichert, zum Beispiel durch ein Auffangnetz oder Gitter.
    • Die Mindesthöhe der Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in durchtrittsicheren (begehbaren) Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen beträgt
      • bei einer Absturzhöhe von 1,00 m bis zu 12,00 m: 1,00 m,
      • bei einer Absturzhöhe über 12,00 m: 1,10 m.
    • Zugänge (zum Beispiel Dachausstiege, Luken) zu nicht durchtrittsicheren Dächern stehen unter Verschluss.
    • An den Zugängen ist eine dauerhafte und deutlich sichtbare Kennzeichnung angebracht, zum Beispiel "Dach nur auf Laufstegen benutzen".
    • Werden nicht durchtrittsichere Dächer begangen, z. B. für Instandhaltungsarbeiten an Anlagen oder Einrichtungen, sind sicher ausgeführte Verkehrswege zum Arbeitsbereich vorhanden. Laufstege sind mindestens 0,50 m breit und beidseitig umwehrt oder einseitig umwehrt, wenn geeignete Anschlageinrichtungen für den Einsatz von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vorhanden sind.
    • Für regelmäßige Wartungsarbeiten auf Dächern - wie Unkrautbeseitigung, Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten an Installationen - sind entsprechende Absturzsicherungen vorgesehen wie zum Beispiel:
      • Umwehrungen
      • Einzelanschlagpunkt
      • Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät
      • Dachfanghaken
      • Höhensicherungsgerät
    • Wenn Anseilschutz eingesetzt wird ist gleichzeitig ein Konzept für die Rettung im Auffanggurt hängender Personen (Hängetrauma) erstellt - zur Rettung verbleiben maximal 15 - 20 Minuten.

    Vorschläge für Sicherungsmaßnahmen sind in den Unterlagen für spätere Arbeiten enthalten.

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