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Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstätten

Arbeitsstätten sicher gestalten: Ihre Pflichten nach § 3 Arbeitsstättenverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Eine systematische Betrachtung aller Gefährdungen und Belastungen in Arbeitsstätten hilft Ihnen, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und die im Interesse der Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch alle Aspekte der Arbeitsstätte berücksichtigt, ergibt sich aus § 3 der Arbeitsstättenverordnung. Die VBG bietet neben diesem Online-Leitfaden unter Gefährdungsbeurteilung viele weitere Tools und Informationen an.

Die Gefährdungsbeurteilung als Planungsgrundlage

Eine Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen als Unternehmer oder Unternehmerin, die Arbeitsstätte systematisch so zu gestalten, dass die auf den Arbeitsbereich und die Tätigkeiten ausgerichteten funktionalen und Arbeitsschutz-Anforderungen erfüllt sind. Das ermöglicht, die Arbeitsstätte störungsfrei und effizient zu nutzen.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen konkret auf, in welchen Bereichen der Arbeitsstätte Belastungen und Gefährdungen auftreten können, wie die Unternehmerin oder der Unternehmer die entsprechenden Risiken einschätzt und welche geeigneten Maßnahmen sie beziehungsweise er einleiten möchte. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein effektives Instrument, wenn Arbeitsstätten geplant, eingerichtet oder verändert werden sollen.

Was nutzen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung?

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung kann der Planer beziehungsweise die Planerin konkret beraten, welche Maßnahmen nötig und möglich sind. Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann dadurch klarer entscheiden welche Maßnahmen gewählt werden müssen.

Wie kommt die planende Person an die Gefährdungsbeurteilung?

Der Planer beziehungsweise die Planerin kann sich die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen aushändigen lassen oder gemeinsam mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin erarbeiten welche Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung an die Gestaltung der Arbeitsstätte stellt und welche funktionalen Anforderung betriebsspezifisch erforderlich sind. Der VBG-Basiskatalog Betriebliche Räume und Gebäude unterstützt Sie bei dieser Aufgabe. Die Inhalte dieser Arbeitshilfe müssen Sie auf die spezifische Situation der betrachteten Arbeitsstätten, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Ihrem Betrieb anpassen.

Integrieren Sie die Gefährdungsbeurteilung für Betriebliche Räume und Gebäude in das Gesamtkonzept zur Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens. Dazu können Sie auch die VBG-Software GEDOKU nutzen in die der genannte Basiskatalog integriert ist.

Welche weiteren Arbeitshilfen der VBG Sie nutzen können und wie eine Gefährdungsbeurteilung rechtskonform durchgeführt werden kann, wird unter Gefährdungsbeurteilung erläutert.

Basiskataloge Betriebliche Räume und Gebäude/Bildschirm und Büroarbeit

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