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Baulicher Brandschutz

Nutzen

Das Gebäude ist so gestaltet, dass die Brandentstehung und die Ausbreitung von Bränden durch technische und bauliche Maßnahmen verhindert werden kann.

Bereich: Allgemeine bauliche Aspekte

Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen durch Brand auftreten und welche baulichen Maßnahmen zu treffen sind, damit diese vermieden werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hinweise zur Gestaltung

  • Allgemeine Hinweise zum baulichen Brandschutz

    Der bauliche Brandschutz entspricht den Vorgaben des Landesbaurechtes und gegebenenfalls den Vorgaben der Sachversicherungen.

    Es wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistet sein.

    Hierbei werden technische Maßnahmen (zum Beispiel automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen) vorrangig berücksichtigt.

    • Bauliche und technische Brandschutzmaßnahmen im Gebäude sind umgesetzt:
      • Baulicher Brandschutz – zum Beispiel durch Auswahl der Baustoffe, Unterteilung größerer baulicher Anlagen in Brandabschnitte (feuerbeständige Wände, Brandwände,... )
      • Technischer Brandschutz – zum Beispiel durch Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug, Installation ortsfester Feuerlöschanlagen, Bereithalten von Fluchtwegen und Notausgängen
    • Rettungswege und Notausgänge sind geplant. siehe Themenbereich "Fluchtwege und Notausgänge"
    • Geeignete technische Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind beispielsweise:
      • Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (zum Beispiel Hupen, Sirenen),
      • Hausalarmanlagen,
      • Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),
      • Optische Alarmierungsmittel,
      • Telefonanlagen.
    • Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 400 m² kann bis zu ein Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden. Hierbei werden einem Wandhydranten 27 Löschmitteleinheiten zugeordnet.
    • Unvermeidbare Öffnungen in Brandabschnittswänden – zum Beispiel Türöffnungen – sind mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen.
    • Rohr- und Kabeldurchführungen sind mit zugelassenen Materialien fachgerecht verschlossen.
  • Weiterführende Informationen

Baulich-technische Brandschutzmaßnahmen - Beispiele

Abbildung baulich-technische Brandschutzmaßnahmen

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