Raumklima
Nutzen
Ein geeignetes Raumklima ist Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte produktiv arbeiten können.
Bereich: Arbeitsplätze in Gebäuden
Es soll untersucht werden, welche möglichen Belastungen durch das Raumklima auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese minimiert werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hilfreiche Hinweise zur sicheren Gestaltung Ihres Raumklimas
Hinweise zur Gestaltung
Es wird untersucht, welche Anforderungen an das Raumklima zu stellen sind, damit die Arbeitsaufgaben ohne Beeinträchtigungen umgesetzt werden können.
Die Räume sind so gestaltet, dass die Raumtemperatur angenehm ist. Daher sind die Mindestwerte der folgenden Tabelle (ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Tabelle 1) eingehalten:
- Tabelle: Mindest-Raumtemperaturen
Folgende Temperatur-Grenzwerte sind eingehalten:
- Generell: 26°C
- Toiletten während der Nutzung: 21°C
- Waschräume/Duschen während Nutzung: 24°C
Eine Überschreitung der Raumlufttemperatur von 26°C ist zulässig, wenn geeignete Maßnahmen nach ASR A3.5 getroffen wurden
- Bei möglichen Temperaturen > 30°C sind zum Beispiel Maßnahmen getroffen wie:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten
Können trotz der vorgenannten Maßnahmen Temperaturen von mehr als 35°C nicht vermieden werden, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht für als Arbeitsraum geeignet. Es sind dann spezielle Maßnahmen einzuleiten (siehe ASR A3.5).
- Zugluft wird vermieden - die Luftgeschwindigkeit sollte 0,10 m/s bis 0,15 m/s nicht überschreiten (bei 20°C und 40 % Turbulenzgrad).
- Fallen betriebstechnische oder arbeitsbedingte Feuchtelasten im Arbeitsraum an, dürfen die folgenden Werte für die relative Luftfeuchtigkeit nicht überschritten werden (witterungsbedingte Feuchteschwankungen zum Beispiel nach Gewitter oder jahreszeitlich bedingt bleiben unberücksichtigt):
- Tabelle: Relative Luftfeuchtigkeit
- Abluft aus Räumen mit Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten wird als Umluft nur dann genutzt, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen sind.
- Abluft aus Sanitärräumen, Raucherräumen und Küchen wird nicht als Zuluft genutzt.
- Mindest-Raumtemperaturen und Raumklima
Mindest-Raumtemperaturen.pdf | 86,3 KB
- Relative Luftfeuchtigkeit
Relative Luftfeuchtigkeit.pdf | 53,2 KB
Weiterführende Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- ASR A3.5 "Raumtemperatur"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"
- DGUV Information 215-510 Beurteilung des Raumklimas – Handlungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen
- VDI 6022 "Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnischen Anlagen und Geräte"
- DIN EN 13779 "Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme"
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- Fachinformation Energieeffizienz
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