Versicherungsschutz für Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen

Bei der VBG sind Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen versichert, wenn

  • sie selbst oder die Maßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder ein Jobcenter gefördert werden,
  • sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden,
  • die Maßnahme bzw. der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet und/oder mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
  • der Träger der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme bzw. die Bildungseinrichtung zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

  • Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen

    Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmende
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