Versicherungsschutz für Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen
Bei der VBG sind Lernende, Ein-Euro-Jobber und andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen versichert, wenn
- sie selbst oder die Maßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder ein Jobcenter gefördert werden,
- sie sich außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses beruflich aus-, fort- und weiterbilden,
- die Maßnahme bzw. der Bildungsgang keinen schulrechtlichen Abschluss beinhaltet und/oder mit dem Besuch nicht die Schulpflicht erfüllt wird und
- der Träger der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme bzw. die Bildungseinrichtung zu den bei der VBG versicherten Unternehmen gehört.