Ihre Entgeltmeldung 

Die Entgeltmeldung ist die Basis für die Beitragsberechnung. Die Meldung der Entgelte erfolgt grundsätzlich digital.

Um Ihre jährlichen Beiträge an die VBG zu berechnen, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:

  • Anzahl Ihrer Beschäftigten
  • Höhe der gezahlten Entgelte
  • Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden

Um diese Angaben zu erfassen, nutzen Sie bitte den Lohnnachweis Digital. Falls Sie nicht über ein geeignetes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, stehen Ihnen alternative Optionen wie sv.net oder das SV-Meldeportal zur Verfügung.

 

Keine Mitarbeitenden?

Falls in Ihrem Unternehmen niemand angestellt ist, auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigten, brauchen Sie keinen Lohnnachweis Digital abzugeben. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall über unser Kontaktformular. Zusätzlich steht Ihnen unser Faltblatt „Fragebogen zum Ende der Beschäftigung“ unten zum Download zur Verfügung.

 

Hilfestellungen für Ihre Entgeltmeldung

Unsere ausführlichen Erläuterungen zur Entgeltmeldung und der Arbeitsentgeltkatalog der DGUV helfen Ihnen bei der korrekten Zuordnung der Entgelte. Dort ist beschrieben, welche Entgeltarten beitrags- und somit meldepflichtig sind. Beachten Sie auch unsere Hinweise für Unternehmen mit mehreren veranlagten Unternehmensteilen. Die Downloads dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

 

Höchstbetrag für Entgelt und Durchschnittssatz für Arbeitsstunden

Für jede versicherte Person gilt ein Höchstbetrag von 120.000 Euro pro Jahr für nachzuweisende Entgelte. Bei der Angabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden können Sie sich an dem Durchschnittssatz von 1.540 Stunden für das Jahr 2023 orientieren.

 

Besonderheiten für Qualifizierungsmaßnahmen und Ehrenamtliche

Für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen und ehrenamtlich Tätige gibt es gesonderte Regelungen zur Beitragsberechnung. Eine Meldung im Lohnnachweis Digital ist für sie nicht vorgesehen. Die Beiträge werden nach der Zahl der Versicherten berechnet. Mehr Informationen finden Sie in den Artikeln „Beitrag für ehrenamtlich Tätige“ und „Beitrag für Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen“.

Leitfaden zur Entgeltmeldung an die VBG

  • Erläuterungen zum Entgeltmeldeverfahren für Teilnehmende an Freiwilligendiensten

    Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und am Bundesfreiwilligendienst (BFD) nach den Gesetzen zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) sowie über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) sind gesetzlich unfallversichert.

    Das nachweispflichtige Bruttoentgelt (Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld) ist im Lohnnachweis Digital zu melden.

  • Stammdatenabruf über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe im UV-Meldeverfahren

    Vor der Abgabe des Lohnnachweis Digital führen Sie bitte mit dem Stammdatenabruf über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe einen automatisierten Abgleich der Unternehmensdaten durch. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und korrekt veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden.

    Der Stammdatenabruf ist die Basis für die Erstellung des Lohnnachweis Digital. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle (z.B. Steuerberatungsunternehmen) angestoßen werden. Mit Ihren im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegten Zugangsdaten (Betriebsnummer der VBG, Unternehmensnummer, PIN) wird der Stammdatenabruf an die Stammdatendatei der DGUV abgesandt.

    Durch den Stammdatenabruf pro Beitragsjahr registrieren Sie sich im Stammdatendienst. Die VBG erwartet dadurch Ihren Lohnnachweis Digital für das abgefragte Beitragsjahr.

    Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise, ist für jeden ein Stammdatenabruf und ein Lohnnachweis Digital erforderlich.

    Nach Erhalt der Stammdatenantwort binnen 48 Stunden übertragen Sie die rückgemeldeten Daten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm, überprüfen die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle und passen diese gegebenenfalls an.  

    Hinweis für die Nutzerinnen und Nutzer von Entgeltabrechnungsprogrammen: 

    Je frühzeitiger die Stammdaten abgerufen werden, desto einfacher die Meldung des Lohnnachweises Digital im Folgejahr. Der Stammdatenabruf sollte zu Beginn des Meldejahres vorgenommen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 01.11. für das Folgejahr zum Abruf bereit.

    Hinweis für die Nutzerinnen und Nutzer von Ausfüllhilfen (z.B. sv.net):

    Falls Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, verwenden Sie für die Abgabe der Meldung bitte eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe (z.B. sv.net). Wenn Sie alle Meldungen über sv.net abgeben, dann wird auch der Lohnnachweis Digital darüber erstellt.

    Ohne Personal kein Stammdatenabruf

    Wird kein Personal beschäftigt - auch keine Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte -, entfällt die Meldung des Lohnnachweises Digital. Ist dies bei Ihnen der Fall, führen Sie bitte keinen Stammdatenabruf durch. Haben Sie diesen bereits getan, stornieren Sie den Abruf bitte, sonst erwarten wir zu diesem Stammdatenabruf einen Lohnnachweis Digital. Bitte informieren Sie uns, gern telefonisch oder über unser  Kontaktformular, wenn Sie erstmals kein Personal beschäftigen.

  • So reichen Sie den Lohnnachweis Digital ein

    Nach Ihrem Stammdatenabgleich übermitteln Sie Ihren Lohnnachweis Digital.

    Der Lohnnachweis Digital beinhaltet folgende Angaben:

    • Unternehmensnummer
    • Betriebsnummer der VBG (15250094)

    Bezogen auf die Gefahrtarifstelle benötigen wir die folgenden Angaben:

    • Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
    • Geleistete Arbeitsstunden
    • Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • So korrigieren Sie den Lohnnachweis Digital 

    Wie die Meldung von Entgelten, ist auch die Korrektur von gemeldeten Entgelten grundsätzlich nur noch über das Meldeverfahren Lohnnachweis Digital möglich. Bitte verwenden Sie Ihr Entgeltabrechnungsprogramm/Ihre Ausfüllhilfe und melden die korrekten Entgelte erneut auf elektronischem Weg.

    Korrektur per Rückrechnung

    In Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm nehmen Sie die Korrekturen per Rückrechnung vor und senden die Entgeltmeldung erneut an die Unfallversicherung. Eine Rückrechnung umfasst jede rückwirkende Änderung von:

    • beitrags- und melderechtlich relevanten Daten
    • Nachzahlungen
    • Rückforderungen von Arbeitsentgelt

    Dabei beachten Sie bitte, dass Sie die Rückrechnungen den korrekten meldenden/abrechnenden Stellen inkl. laufender Nummer zuordnen.

    Grundsätzlich sind diese Rückrechnungen maschinell aus dem Entgeltabrechnungsprogramm mindestens bis zum April des Vorjahres möglich. Die Rückrechnungen werden den Abrechnungszeiträumen zugeordnet, für die sie erfasst wurden.

     

    Korrektur über sv.net oder das neue SV-Meldeportal

    Können Sie für einen bestimmten Zeitraum eine Rückrechnung maschinell nicht vornehmen, weil das Programm für die Entgeltabrechnung dieses nicht oder nur zeitlich begrenzt ermöglicht, muss ggf. über die Ausfüllhilfe sv.net oder das SV-Meldeportal eine Korrekturmeldung durchgeführt werden.

    Bei Korrekturmeldungen über sv.net stornieren Sie zunächst die bereits abgegebene fehlerhafte Meldung und melden dann die korrigierten Daten insgesamt neu. Eine Hilfestellung zur Korrekturmeldung über sv.net finden Sie unter dem Link in der Box am Ende dieser Seite. 

     

    Stornierung eines Lohnnachweises Digital

    Wenn für eine meldende/abrechnenden Stelle ein Lohnnachweis Digital eingereicht wurde, obwohl im Unternehmen bzw. in dieser meldenden/abrechnenden Stelle im Meldejahr keine Personen gegen Entgelt beschäftigt waren, ist der Lohnnachweis zu stornieren. Ebenfalls storniert werden muss der Stammdatenabruf. Erst dann erwarten wir von dieser meldenden/abrechnenden Stelle keinen Lohnnachweis mehr für das Meldejahr.

     

    Änderung des Beitragsbescheides

    Sofern Sie Entgelte korrigieren, erfolgt eine Berücksichtigung in der Regel nur noch einmal jährlich, spätestens mit der nächsten Umlage. Auf Antrag erfolgt die Korrektur auch schon früher.

  • Zusätzliche UV-Jahresmeldung im DEÜV-Verfahren

    Zusätzlich zum Lohnnachweis Digital müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV-Verfahren) eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer abgeben.

    Gekennzeichnet ist die UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund 92. Diese Meldung ist ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt. Eine Beitragsberechnung zur Unfallversicherung erfolgt auf dieser Grundlage nicht.

    Mehr Informationen dazu auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

  • Häufige Fragen zum Lohnnachweis Digital

    Auf die meistgestellten Fragen haben wir Ihnen hier die Antworten zusammengestellt. 

Hilfe zur Verwendung von sv.net

Hier finden Sie in vier Kurzfilmen eine Hilfestellung bei der Anwendung von sv.net. Falls Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, nutzen Sie bitte eine elektronische Ausfüllhilfe, wie z.B. sv.net. Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter www.svnet.info

Bei inhaltlichen Fragen unterstützt Sie Ihre zuständige individuelle Berufsgenossenschaft. Bei technischen Fragen steht Ihnen der technische sv.net-Support zur Verfügung.

Film 1: Erste Schritte: Registrierung, Anmeldung und Formularauswahl

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Hinweis zum Datenschutz

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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung

Film 2: So geben Sie den UV-Lohnnachweis ab

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Film 3: So können Sie eine Meldung stornieren

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Film 4: So können Sie zusätzliche Entgeltmeldungen einreichen

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Hilfe zur Verwendung des SV-Meldeportals

 Neues SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Seit dem 4. Oktober 2023 können Sie das neue SV-Meldeportal nutzen. Es ist wie das bisherige sv.net eine elektronische Ausfüllhilfe für die Meldung der Beitragsgrundlagen (Lohnnachweis) an den zuständigen Unfallversicherungsträger (§§ 99 ff. Viertes Buch Sozialgesetzbuch).

Das neue SV-Meldeportal bietet erweiterte Funktionen wie die Historisierung der Personalverwaltung, die Vergabe von Mandaten und einen zentralen Online-Datenspeicher. Diese Funktionen können die Arbeitsabläufe erheblich verbessern. Wir empfehlen eine frühzeitige Beantragung des Unternehmenszertifikats bei ELSTER, da eine sichere Registrierung über ein ELSTER- Unternehmenskonto vorgesehen ist. Bereits vorhandene Zertifikate können genutzt werden. Das SV-Meldeportal wird von den Sozialversicherungsträgern gemeinsam zur Verfügung gestellt und durch die ITSG GmbH betrieben.

Registrieren Sie sich bis zum 31.03.2024 im neuen SV-Meldeportal, dann können Sie das SV-Meldeportal bis zum 31.12.2024 kostenlos nutzen.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Nutzungsgebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer berechnet.

Unter https://sv-meldeportal.de/ finden Sie weitere Informationen sowie den Zugang zum SV-Meldeportal.

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