Ratenzahlung und Stundung 

Sollte es Ihrem Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Umstände nicht möglich sein, Beiträge oder Vorschüsse zur Fälligkeit zu begleichen, können Sie bei der VBG einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen.

Im Sinne der Gemeinschaft aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kann Ihrem Antrag nur stattgegeben werden, wenn eine erhebliche Härte vorliegt. Hierzu zählen beispielsweise vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, die durch ungünstige wirtschaftliche Umstände entstanden sind, die Ihr Unternehmen nicht zu verantworten hat. Der Vorschlag zur Laufzeit sollte zudem auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt sein.

Beachten Sie bitte, dass für Ratenzahlungen und Stundungen Zinsen anfallen, die 2 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen (§ 76 Absatz 2 SGB IV).

So reichen Sie Ihren Antrag ein

Bitte senden Sie uns einen begründeten Antrag, in dem Sie die besondere wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens nachvollziehbar erläutern. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular (Anliegen VBG- Mitgliedschaft/Beitrag).

Die Anforderung von weiteren Unterlagen, wie zum Beispiel einer Sicherheitsleistung, behalten wir uns vor.

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