Ihr VBG-Beitrag und der Vorschuss werden fällig

Im April haben Sie von uns den Beitrags- und Vorschussbescheid für Ihr Unternehmen erhalten – erstmals in kombinierter Version. Freiwillig Versicherte erhalten ihre Bescheide im Mai. Die dazugehörigen Fristen stellen wir Ihnen hier nochmals zusammen:

Die Zahlungen der Unternehmen werden zum 15. Mai fällig. Für Beitragspflichtige mit berechneten Beitragsvorschüssen von mindestens 5.000 Euro werden zusätzlich am 15. August und am 15. November die weiteren Abschlagszahlungen auf den Vorschuss für 2024 fällig. Die Zahlungen der freiwillig Versicherten sind in diesem Jahr zum 17. Juni fällig.

Bitte halten Sie die Fälligkeit ein. Bei einer verspäteten Zahlung können Säumniszuschläge anfallen. Und für freiwillig Versicherte ist dies besonders wichtig, da die Versicherung zwei Monate nach der Fälligkeit endet, wenn die fälligen Beträge bis dahin nicht gezahlt wurden.

Die einfachste Art, die Fälligkeit nicht zu verpassen, ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Dies können Sie hier 

Wenn Sie schon gezahlt haben und eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, können Sie diese über unseren Online-Service „meine VBG“ jederzeit abrufen.