1 Allgemeines
2 Sicherheitsbestimmungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 Sicherheitsregeln
Die BG ETEM wertete in einem Zeitraum von 15 Jahren über 40.000 Fragebögen zu Stromunfällen aus. Hierbei stellte man fest, dass Laien und auch Elektrofachkräfte häufig Gefährdungssituationen falsch beurteilen. Noch heute verunglücken Elektrofachkräfte durch Leichtsinn und mangelndes Fachwissen. Der überwiegende Teil der untersuchten Unfälle (83 %) ereignete sich im Spannungsbereich von 130 V bis 400 V. Dieser Bereich stellt den Hauptteil bei Stromunfällen mit tödlichem Ausgang dar.
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Grundsätzlich sind Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen verboten! In besonderen Situationen ist jedoch ein Arbeiten unter Spannung notwendig. Arbeiten unter Spannung ist nur Elektrofachkräften erlaubt. Dabei sind besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten!
Mögliche Ausnahmen sind in der DIN VDE 0105 festgelegt. Sie gelten für Anlagen mit Spannungen ab 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung,
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Betriebsmittel und für das Errichten elektrischer Anlagen dienen der Verhütung von Unfällen durch elektrischen Strom. Wer elektrische Anlagen und Betriebsmittel herstellt, instandsetzt und wartet, hat Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen zu beachten.
Es darf kein Schaden an Lebewesen oder Sachwerten entstehen. Grundlage sind die VDE-Normen (VDE: Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ).
VDE-geprüfte Betriebsmittel und Geräte tragen das VDE-Prüfzeichen (Tabelle 1).
Geräte, die nach besonderen sicherheitstechnischen Gesichtspunkten geprüft werden, erhalten als sichtbares Gütesiegel das GS-Zeichen.
Tabelle 1: VDE-Prüfzeichen nach DIN VDE 0024 |
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Bildzeichen |
Bezeichnungen und Beispiele |
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VDE-Zeichen für elektrotechnische Erzeugnisse, z. B. Installationsschalter und Elektrogeräte |
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VDE-GS-Zeichen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz für geprüfte Elektrogeräte, z. B. elektrische Werkzeuge |
Neben den VDE-Bestimmungen gelten für die Errichtung von Installationen die Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) des zuständigen Energieversorgungsunternehmens (EVU). Die Anschlussbestimmungen regeln den Anschluss an das Niederspannungsnetz des EVU und enthalten insbesondere Regelungen über Anmeldeverfahren, Inbetriebsetzung, Hausanschluss und Messeinrichtungen.
Damit elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch während ihrer Nutzungszeit weiterhin sicher sind, müssen diese regelmäßig geprüft werden (sogenannter "E-Check").
Um Risiken und Gefahren eines Stromunfalls für die Elektrofachkraft möglichst gering zu halten, müssen bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand die fünf Sicherheitsregeln eingehalten werden. Vor Beginn der Arbeiten ist das Verbotsschild (Schalten verboten) anzubringen.
Eine Arbeitsstelle darf erst freigegeben werden, wenn alle 5 Sicherheitsregeln in der Reihenfolge 1 bis 5 durchgeführt worden sind. Die Elektrofachkraft muss den spannungsfreien Zustand der Anlage feststellen. Der Auftrag zum Wiedereinschalten darf erst dann gegeben werden, nachdem die Sicherheitsregeln in der umgekehrten Reihenfolge, also von 5 bis 1, aufgehoben sind.
Die fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand (nach DIN VDE 0105) |
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1. Freischalten |
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2. Gegen Wiedereinschalten sichern |
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3. Spannungsfreiheit feststellen |
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4. Erden und Kurzschließen |
Regel 4 entfällt bei Anlagen mit U < 1000 V. |
5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken |
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