Sie haben mindestens einem Ihrer Beschäftigten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit zurück ins gewohnte Leben geholfen und sind bereit, Ihre Erfolgsgeschichte mit anderen zu teilen? Sie können erzählen, welche Herausforderungen dabei bestanden und wie Sie diese gemeistert haben, welche Fallstricke beim Umsetzen Ihres Erfolgsrezepts auftreten könnten und wie Sie welche Hürden allein oder zusammen mit anderen genommen haben? Dann bewerben Sie sich für den Teilhabepreis der VBG!
Die VBG zeichnet gute Praxisbeispiele für eine gelungene berufliche und/oder soziale Teilhabe nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit mit einem Teilhabepreis aus. Insgesamt stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Ein Einzelpreis ist auf 5.000 Euro begrenzt. Bemerkenswerte Beiträge werden mit einer Urkunde inhaltlich gewürdigt.
Der Teilhabepreis der VBG wird alle zwei Jahre ausgelobt. Einreichungen sind ab sofort kontinuierlich möglich. Für 2023/2024 werden alle bis zum 30. September 2024 eingehenden Einreichungen berücksichtigt. Die Einreichungen werden in einem festgelegten Verfahren bewertet. Die Preisträger werden durch eine mehrköpfige Jury anhand inhaltlich definierter Kriterien ermittelt.
Die Preisträger des Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung bekanntgegeben.
Sie können teilnehmen, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei der VBG Mitglied sind und mindestens einem oder einer verunfallten oder berufskranken Beschäftigten durch herausragende Beiträge oder überdurchschnittliches Engagement innerhalb oder außerhalb des eigenen Betriebes wieder eine selbstbestimmte gleichberechtigte Lebensführung ermöglicht haben.
Vorschlagsberechtigt sind auch Beschäftigte, die selbst von der guten Praxis ihres Unternehmens profitiert haben oder durch Einblicke in ihrer Funktion als Personal-/Betriebsrat ihr Unternehmen aufgrund herausragender beruflicher und/oder sozialer Teilhabemaßnahmen für den Preis vorschlagen wollen.
Füllen Sie das Teilnahmeformular aus und senden Sie uns Ihre gute Praxis zu.
Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Sie haben noch andere Fragen? Kein Problem. Diese beantworten Ihnen gerne
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