040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Auf Anforderung aus den Unternehmen wird die VBG durch den Außendienst Beratungen von Unternehmen hinsichtlich betrieblicher Hygienekonzepte sowie Hinweise auf Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, die die aktuelle Situation berücksichtigen, durchführen.
Die Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung wurde im Hinblick auf den Wegfall der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert. Sie bietet zu den möglichen Gefährdungen eine Auswahl von möglichen Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos im Rahmen der SARS CoV2-Epedemie. Der Unternehmer legt bei seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welche vorgeschlagenen oder andere geeignete Maßnahmen er zur Minimierung eines Infektionsrisikos für notwendig erachtet.