Informationen für Unternehmen zu Coronavirus SARS-CoV-2
Das sollten Unternehmen wissen und beachten
Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie und der Infektionszahlen wird die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus nicht verlängert. Die Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel entfallen ebenfalls. Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Unternehmer bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten, die Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls zu aktualisieren und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.
Infektionen sollen weiterhin so früh wie möglich erkannt und die weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Eine Unterstützung ist hierbei nach wie vor die Corona Warn-App. Die Notwendigkeit der Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im beruflichen, privaten und öffentlichen Bereich hat besondere Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
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