Hinweise für Unternehmen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Das sollten Unternehmen wissen und beachten
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der Infektionszahlen ist zum 2. Februar 2023 die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung aufgehoben worden. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung ist die Anzahl der Neuerkrankungen stark rückläufig. Damit sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.
Die Unternehmen legen jetzt eigenverantwortlich fest, ob noch Maßnahmen zum Infektionsschutz notwendig sind. Hilfen hierbei bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen gegen Infektionskrankheiten überhaupt. Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu finden.
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