040 5146-7778 Fragen zum Prämienverfahren
Durch finanzielle Anreize motiviert die VBG ihre Mitgliedsunternehmen zur Investition in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Hauptziel dabei ist das Vermeiden und Reduzieren von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Unterstützung branchenspezifischer Unternehmen erfolgt über die Auszahlung einer Prämie, mit der die VBG Ihnen 40 Prozent der Investitionskosten erstattet.
Für welche Branchen Prämien ausgezahlt werden und weitere Grundsätze des Prämienverfahrens der VBG sind im
§ 38a der Satzung der VBG festgelegt.
Teilnehmen können derzeit Unternehmen aus den folgenden Branchen:
Die genaue Beschreibung der prämierbaren Maßnahmen finden Sie in den zugehörigen Prämienkatalogen auf dieser Seite (siehe Download-Boxen unten). Seit dem 13.02.2023 stehen diese in der aktuellen Fassung zur Verfügung. Informationen zu den branchenspezifischen Maßnahmen finden Sie ebenfalls auf den Prämienseiten der jeweiligen Branche.
Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Daher empfehlen wir Ihnen, die getätigten Investitionen eines Kalenderjahres zu sammeln und Ihren Antrag erst dann einzureichen, wenn Sie in keine weiteren prämierbaren Maßnahmen investieren möchten.
Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 40 Prozent der Investitionskosten. Der jährliche Prämienhöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch bei höchstens 50.000 Euro.
Ihr Prämienantrag (inkl. Nachweise der Investitionen) muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Der erste Schritt für einen Antrag ist Ihre Registrierung bei „Meine VBG“. Anschließend können Sie unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Antragstellung geleitet.
Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 040-5146-7778 an oder Sie senden uns eine E-Mail an praemie2015@vbg.de.
Sollten Sie nicht zu den prämienberechtigten Branchen gehören, gewinnen Sie mit VBG_NEXT – Gemeinsam Prävention entwickeln
Über das Prämienverfahren hinaus können Mitgliedsunternehmen der VBG bis zu 15.000 Euro beim Präventionspreis gewinnen.
Der Präventionspreis ist Teil des Programms „VBG_NEXT – Gemeinsam Prävention entwickeln“. An VBG_NEXT beziehungsweise am VBG-Präventionspreis können Sie mit allen Ideen und konkreten Projekten teilnehmen, die innovativ und nachhaltig zur Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen beitragen. Unter Profitieren sind bereits 120 betriebliche Präventionsprojekte veröffentlicht, die anderen Unternehmen Impulse für deren Präventionsarbeit geben können. Machen Sie mit!
Sie haben Anregungen, Fragen oder Kommentare zu den vorgestellten Projekten? Dann senden Sie uns eine E-Mail an vbgnext@vbg.de.
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