040 5146-7778 Fragen zum Prämienverfahren
Seit dem 1. Juli 2022 können Sie in einer neuen und modernen Umgebung Online-Anträge für umgesetzte Präventionsmaßnahmen stellen und somit am Prämienverfahren teilnehmen. Alle prämienberechtigten Unternehmen, die Maßnahmen im Sinne des Prämienkatalogs nachgewiesen, den Prämienantrag fristgerecht (bis zum 11. Februar des Folgejahres) eingereicht haben und die weiteren formalen Kriterien erfüllen, erhalten eine Prämie pro Prämienjahr.
Am Prämienverfahren hat sich für Sie nichts geändert, jedoch an der Antragstellung.
Das Verfahren wurde vereinfacht!
Das zeitaufwändige Ausdrucken der erforderlichen Unterlagen entfällt für Sie. Das Versenden auf dem Postweg oder per E-Mail gehört ebenfalls der Vergangenheit an! Der große Vorteil für Sie – alles erfolgt online!
Der erste Schritt ist Ihre Registrierung bei „Meine VBG“, in dem Sie sich ein VBG Online-Konto einrichten. Anschließend können Sie unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Antragstellung geleitet.
Ein Zwischenspeichern des Antrages inklusive der Belege, die den Nachweis der umgesetzten Präventionsmaßnahmen bilden, ist jederzeit möglich (Button: Antrag zwischenspeichern)! Der Antrag kann dann zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Die zwischengespeicherten Daten und Belegen gehen nicht verloren.
Der letzte Schritt bei der Antragstellung, ist das Absenden des Antrages mittels des Button „Antrag absenden“.
Nachdem Sie online den Prämienantrag abgesendet haben, ist dieser direkt bei der VBG eingegangen und wird zeitnah durch das Prämienteam bearbeitet. Ein Nachfragen Ihrerseits, ob der gestellte Antrag bei der VBG eingegangen sei oder das Versenden auf mehreren Kommunikationswegen (auf dem Postweg, per E-Mail, etc.) ist ab sofort nicht mehr nötig.
Sollten Sie doch mal eine Frage haben, rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 040-5146-7778 an oder Sie senden uns eine Mail an praemie2015@vbg.de.
Wir freuen uns auf Ihren Prämienantrag 2022.
Prävention lohnt sich!
Die VBG belohnt durch das Prämienverfahren Mitgliedsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen.
Durch finanzielle Anreize motiviert die VBG ihre Mitgliedsunternehmen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu investieren, damit Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden. Dabei ist die Prämie eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten und erfolgt ausschließlich für Unternehmen bestimmter Branchen.
Wie in der Satzung der VBG festgelegt, wird ein Jahr nach in Kraft treten des neuen Gefahrtarifs geprüft, welche Branchen am Prämienverfahren teilnehmen können und welche Präventionsmaßnahmen prämiert werden.
Teilnehmen können derzeit Unternehmen aus den folgenden Branchen:
Die entsprechend für diese Branchen vom Vorstand beschlossenen Prämienkataloge sind auf dieser Seite abrufbar (siehe Download-Boxen unten). Dort finden Sie eine genaue Beschreibung der prämierbaren Maßnahmen. Weitere Informationen zu diesen branchenspezifischen Maßnahmen finden Sie ebenfalls auf den Prämienseiten der jeweiligen Branche.
Der Prämienhöchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.
Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Es wird daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und den Antrag erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden. Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 40 Prozent der Investitionskosten.
Der Prämienantrag (inkl. Nachweise der Investition) muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein. Eine schriftliche Erinnerung seitens der VBG erfolgt nicht! Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Grundsätze des Prämienverfahrens der VBG sind in § 38a der Satzung der VBG festgelegt.
040-5146 7778