Handlungsanleitungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge der DGUV
Auf den rechtlichen Vorgaben der ArbMedVV basieren die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Diese enthalten für den Unternehmer ergänzende Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises (Reihe DGUV-Informationen 240-011 bis 240-460).Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiges Präventionsinstrument bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie umfasst unter anderem die individuelle arbeitsmedizinisch toxikologische Beratung der Beschäftigten, die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeitsbedingungen und Gesundheit sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Die Organisation arbeitsmedizinischer Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist Aufgabe des Unternehmers. Grundlegende Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge und zu den Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in einem Fachinfoblatt der VBG aufbereitet.
Bei welchen Gefahrstoffen bzw. Tätigkeiten Vorsorge durchzuführen oder anzubieten ist, regelt die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)". Im Anhang "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge" sind die
aufgeführt, bei denen Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge vorgeschrieben ist.
Auf den rechtlichen Vorgaben der ArbMedVV basieren die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Diese enthalten für den Unternehmer ergänzende Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises (Reihe DGUV-Informationen 240-011 bis 240-460).
Die Verordnung gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.
Im neuen Portal der DGUV-Vorsorge können Sie sich über das Thema „Arbeitsmedizinische Vorsorge / nachgehende Vorsorge“ informieren und den für Sie zuständigen Organisationsdienst finden.
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse wieder. Unter nachfolgendem Link können Sie die bisher veröffentlichten AMR ansehen, ausdrucken und herunterladen.