Eine ausgeleuchtete Tiefgarage

Garage

Nutzen

Die Garage ist so gestaltet, dass ein gefahrloses Abstellen der Fahrzeuge und Benutzen der Verkehrswege möglich ist. 

Bereich: Funktionsbereiche in Gebäuden

Es soll untersucht werden, welche möglichen Gefährdungen an und in der Garage auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden kann. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hinweise zur Gestaltung

  • Spezifische baurechtliche Vorgaben

    Die landesspezifischen Regelungen können von den hier aufgelisteten Werten abweichen. Daher muss die jeweilige landesspezifische GarVO zu Rate gezogen werden.

    • Die spezifischen baurechtlichen Vorgaben für Garagen sind zu beachten.
    • Die landesspezifischen Regelungen können von den hier aufgelisteten Anforderungen abweichen. Daher muss insbesondere die jeweilige landesspezifische Garagenverordnung (GaVO) beachtet werden.
    • Die Anzahl und die Anforderungen an Pkw-Stellplatz-Flächen sind ermittelt. Forderungen aus den örtlichen Bauvorschriften sind berücksichtigt.
    • Bei kraftbetätigten Türen und Toren wird eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern über dem Fußboden berücksichtigt.
    • Quetsch- und Scherstellen an den Nebenschließkanten, zwischen Flügel und festen Teilen der Umgebung werden durch ausreichend große Sicherheitsabstände verhindert (beispielsweise gilt für den Kopfbereich ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern).
    • Zufahrten zu Parkflächen und Tiefgaragen sind ausreichend beleuchtet.
    • Die Gehwege sind von der Fahrbahn getrennt – zum Beispiel in dem sie erhöht oder entsprechend markiert sind. Im Bereich von Rampen sind Gehwege für Fußgänger ausreichend breit.
    • Fußböden in der Garage sind rutschhemmend ausgeführt – auch in den Zu- und Abfahrtsbereichen (ohne Witterungseinfluss Rutschhemmungs-Bewertungsgruppe R 10, mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V 4).
    • Zwischen der Garage und öffentlichen Verkehrsflächen sind Zu- und Abfahrten entsprechend der örtlichen Bauvorschriften zu planen.
    • Ausgänge, Einstellplätze, Verkehrsflächen, Treppenräume und allgemein zugängliche Flächen der Garage werden so gekennzeichnet, dass sich jeder Benutzer gefahrlos orientieren kann, auch wenn er mit der Anlage nicht vertraut ist.
    • Eine Mittel- und Großgarage besitzt in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege. Flucht- und Rettungswege sind gut erkennbar und entsprechend den jeweiligen Landesvorschriften gekennzeichnet.
    • Für das Abfließen von Schmelz- oder Regenwasser sind ausreichend dimensionierte Entwässerungssysteme vorgesehen.
    • Die Lüftung und gegebenenfalls die erforderliche Luftüberwachung, insbesondere hinsichtlich des zulässigen Volumengehalts an Kohlenmonoxyd in der Luft, ist entsprechend den jeweiligen Landesvorschriften ausgelegt.
    • Die Beleuchtungsanlage ist, insbesondere hinsichtlich der Beleuchtungsstärke und den Anforderungen für den Fall eines Netzstromausfalls, entsprechend den jeweiligen Landesvorschriften ausgelegt.
    • Bezüglich der Größe der Rauch- und Brandabschnitte, des baulichen Brandschutzes, insbesondere auch zu gegebenenfalls angrenzenden Gebäudeteilen hin, werden die jeweiligen Landesvorschriften eingehalten. Ebenso verhält es sich hinsichtlich von gegebenenfalls notwendigen Feuerlöschanlagen, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzügen, Brandmeldeanlagen und weitere Brandschutzanforderungen.

Getrennte Führung von Fußweg und Fahrbahn

Getrennte Führung der Gehwege und der Fahrbahn in einer Garage

Warnanlage für Vergiftungsgefahr

Warnanlage für Vergiftungsgefahr - Gefahrenschild in Tiefgarage

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