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Wie werde ich Brandschutzhelfer?

Schrank mit Feuerlöscher und Wasserschlauch

Sie können Ihre Funktion als Brandschutzhelfer nur dann ausfüllen, wenn Sie genau wissen was im Brandfall zu tun ist. Eine gute Aus- und Fortbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, das notwendige Know-how und die erforderliche Handlungskompetenz zu erwerben.

Wie melde ich mich an?

Sie haben sich entschieden, Brandschutzhelfer zu werden? Eine gute Entscheidung. Zunächst sollten Sie sich im Betrieb melden. Normalerweise meldet Sie Ihr Arbeitgeber zur Ausbildung an und teilt Ihnen alles Weitere (Ort und Zeit) mit.

Wer bildet Brandschutzhelfer aus?

Lehrgänge zum Brandschutzhelfer werden unter anderem von Institutionen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV oder VdS Schadenverhütung angeboten. Auch die Feuerwehren stehen Ihnen diesbezüglich beratend zur Seite. Die VBG unterstützt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch eigene Themenseminare (wie BRASA), in denen sich beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Ausbilder in der Theorie weiterbilden können. Feuerlöschübungen, bei denen Sie den Ernstfall proben und theoretisches Wissen anwenden, bieten Feuerlöscher-Hersteller und -Wartungsunternehmen an. Wichtig ist, dass bei diesen Ihre betriebliche Situation berücksichtigt wird.

Wie läuft die Brandschutzhelfer-Ausbildung ab?

Im Brandschutzhelfer-Lehrgang erwerben Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei fast jedem Entstehungsbrand in Freizeit und Beruf richtig helfen zu können. Die Schulung sollte mindestens vier Stunden dauern und eine praktische Löschübung beinhalten. Ergänzt wird die Schulung durch eine innerbetriebliche Einweisung in die Organisation des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Das können Maßnahmen zur Brandbekämpfung, besondere Löscheinrichtungen oder Löschtaktiken sein. Bei ausreichender Teilnehmerzahl sind Kurse in Ihrem Betrieb möglich.
Die betriebsspezifischen Besonderheiten des Brandschutzes in jedem Unternehmen erfordern zwingend eine persönliche und mündliche Einweisung. Eine nur mit elektronischen Hilfen durchgeführte Ausbildung kann eine persönliche und mündliche Ausbildung nicht ersetzen.
Umfassende Infos zu den standardgemäßen Inhalten der Schulung finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" sowie in der Fachbereich AKTUELL "Zusätzliche Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern", FBFHB-030 auf der Website der DGVU.

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