Die wichtigste Aufgabe des Betriebsarztes ist die Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Betriebsarzt unterstützt damit den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.
Das beinhaltet die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und die Ableitung angemessener, wirksamer Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes, Beratung zu Persönlicher Schutzausrüstung, Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen sowie gezielte betriebliche Gesundheitsförderung.
Typische Fragen, bei denen der Betriebsarzt beraten kann, sind:
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040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
Seit dem 01. Januar 2011 haben sich mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Regelungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung geändert.
Neu ist die Ermittlung von Inhalt und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.