Rettung planen statt verdrängen
Das Unternehmen für Veranstaltungsrigging erstellt ein Konzept für die Rettung von Personen von hoch gelegenen Arbeitsplätzen und stellt dafür qualifiziertes Personal (Rigger Level 2 nach IGVW SQQ2) und Rettungsgerät am Veranstaltungs- oder Produktionsort bereit. Zur Qualifikation sind ein jährliches Rettungstraining und eine produktionsbezogene Unterweisung erforderlich.
Als Rettungsmethoden sind die Rettung mit Hubarbeitsbühne, Kollegenrettung sowie Rettung durch Einsatzkräfte möglich. Die Auswahl der geeigneten Methode hängt von den örtlichen Begebenheiten ab. Zudem ist während des Auf- und Abbaus die Anwesenheit von Erste Hilfe-Personal, das über Kenntnisse im Umgang mit orthostatischem Schock verfügt, erforderlich.
Grundsätzlich darf im Rigging keine „Alleinarbeit“ stattfinden, da immer sichergestellt sein muss, dass ein Unfall schnellstmöglich bemerkt wird. In solchen Fällen geht es darum, die zu rettende Person schnell (binnen weniger Minuten) zu versorgen, um einen orthostatischen Schock zu verhindern. Dazu muss bereits im Rahmen des Rettungskonzepts ein sicherer Zugang an zu rettende Personen festgelegt und die dafür erforderlichen personellen Ressourcen (Rettungsrigger) und technischen Einrichtungen (zum Beispiel Hubarbeitsbühne, Abseileinrichtung) berücksichtigt werden.
Rigger sind immer auf den Notfall vorbereitet.
Die notwendigen Rettungs- und Hilfsmittel sind bei den Arbeiten vorhanden:
Die Abläufe für die Rettung sind festgelegt:
Personen, die im Auffangurt hängen und sich nicht selbst helfen können, sind unverzüglich zu retten. Auf keinen Fall darf eine Kollegin oder ein Kollege länger als 15 bis 20 Minuten im Gurt hängen bleiben. Den Notarzt unbedingt auf den Absturz hinweisen.
Nach einem Absturz kann es immer zu Spätfolgen wie Nierenschäden kommen. Deswegen müssen abgestürzte Rigger immer in ein Krankenhaus einwiesen werden.
Alle Rigger sollen als Ersthelfer ausgebildet sein (letzte Ausbildung nicht länger als 24 Monate zurückliegend).
Ein abgestürzter Rigger, der im Gurt hängt, ist noch nicht gerettet. Es besteht die Gefahr eines Hängetraumas (eines orthostatischen Schocks). Nach medizinischen Erkenntnissen treten beim Hängen im Hängegurt folgende Veränderungen auf:
Durch regelmäßige Beinbewegungen ("Muskelpumpe") kann der abgestürzte Rigger den Eintritt des Schockgeschehens verzögern.
Folgende Symptome können auf ein Hängetrauma hindeuten:
Wenn keine schwerwiegenden Verletzungen vorliegen, sollte bei dem Verunfallten eine Flachlagerung durchgeführt werden. Zwar finden sich in vielen Publikationen immer noch Hinweise auf eine Kauerstellung direkt nach der Rettung, nach neuen Erkenntnissen aus mehreren aktuellen Studien gibt es jedoch keine signifikanten Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen einer Flachlagerung und einem Herzstillstand durch einen plötzlichen Rückstrom des Blutes aus den Beinen. Dieses Szenario galt lange als Ursache für einen Bergungstod unmittelbar nach der Rettung von Hängetrauma-Patienten.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Broschüren:
DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
DGUV Regel 112-199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
DGUV Information 204-011 „Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma“
DGUV Information 215-320 „Arbeitsmittel zum szenischen Bewegen von Personen“, Kapitel 6